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Pauschale Überwachung von Staatsdienern in Ungarn verfassungswidrig

(c) Pester Lloyd / 13 – 2014 NACHRICHTEN 24.03.2014

Das Verfassungsgericht ist der Orbán-Regierung ein weiteres Mal in die Parade gefahren. Nachdem es kürzlich einen Passus des neuen BGB annullierte , der die "Kritik an Amtspersonen" einschränken sollte, wurde nun auch die vorbeugende Bespitzelung von öffentlich Bediensteten, wie sie eine Gesetzesänderung am Nationalen Sicherheitsgesetz vom Mai 2013 vorsieht, als verfassungswidrig eingestuft. Beide Klagen gingen noch von dem mittlerweile ausgetauschten Ombudsmann für Grundrechte, Máté Szabó , aus

Das Gesetz sieht vor, die Geheimdienste zu „geheimen Observationen“ an „Personen in der öffentlichen Verwaltung mit Sicherheitseinstufung“ zu ermächtigen, für bis zu zwei Mal 30 Tage im Jahr und zwar ohne, dass irgendwelche Anhaltspunkte für Fehlverhalten oder Sicherheitsrisiken vorliegen müssen. Welche Mitarbeiter von Staatsbehörden als „screening“-würdig eingestuft werden, entscheidet der jeweils zuständige Minister. Hinzu kommt, dass die Observationen ausdrücklich auch auf den privaten Bereich ausgedehnt werden dürfen, keine richterliche Überwachung stattfindet und die Ausgeforschten auch im Nachhinein nicht über Art und Umfang der Aktion informiert werden müssen.

Das Verfassungsgericht erklärte die Maßnahme als zu tief in das Grundrecht auf Privatsphäre eingreifend und damit verfassungswidrig. Kritisiert wurde in dem Urteil auch, dass den Personen keine Möglichkeit gegeben ist, gegen die Maßnahmen juristisch vorzugehen und dass jede unabhängige Kontrolle der Überwachung ausgeschaltet wurde.

Offen ist nun, ob aufgrund des Urteils das Gesetz oder die Verfassung selbst geändert wird. Als das Verfassungsgericht beispielsweise die „Kündigung ohne Begründung“ von öffentliche Bediensteten untersagte, führte die Regierung die Kündigung wegen „Vertrauensverlustes“ ein, der zwar auch nicht weiter begründet werden musste, dem Verfassungsgericht, das mittlerweile knapp zur Hälfte mit Fidesz-nominierten Richtern besetzt ist, aber ausreichte. red.

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