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Präsident von Ungarn unterschreibt Verfassungsänderungen

(c) Pester Lloyd / 11 – 2013 NACHRICHTEN 14.03.2013

Die mahnenden Stimmen aus Deutschland, Brüssel und auch der dramatische Apell seines Amtsvorgängers haben nichts geholfen. Der ungarische Staatspräsident János Áder erfüllte – nicht so überraschend – seine Funktion als Parteisoldat und teilte unmittelbar nach seiner Rückkehr aus Berlin mit, dass er "die klare verfassungsmäßige Verpflichtung" habe, die Parlamentsbeschlüsse innerhalb von fünf Tagen zu unterzeichnen, "unabhängig davon, ob sie jedermanns Geschmack treffen und auch unabhängig davon, ob ich sie mag oder nicht." Áder hätte nur ein Recht die 4. Verfassungsänderung mit einem Veto zurückzuweisen, wenn "technische", also formale Gründe vorlägen, erklärt das Präsidalamt

János Áder und dessen deutscher Amtskollege, Joachim Gauck. Was sagt eigentlich der Ex-Bürgerrechtler zu alldem? Áder hätte noch darüber hinausgehende Rechte, z.B. wenn der Frieden im Lande gefährdet ist oder wenn Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen, was natürlich bei einer Änderung der Verfassung selbst hinfällig ist. Allerdings kann das Verfassungsgericht nur noch auf Antrag von Antragsberechtigten prüfen, ob einzelne Punkte der Verfassung mit anderen Punkten kollidieren, eine eigene Ausweitung des Prüfgegenstandes ist nicht mehr möglich. Auch das ist Teil der Verfassungsänderungen.

Am Abend strahlte das Staatsfernsehen M1 eine im Sándor Palais aufgezeichnete Ansprache Áders aus. Er sagte darin, dass er stundenlang die Medien und Expertenmeinungen studiert hätte, die Briefe und Nachrichten aus der Bevölkerung zur Kenntnis genommen hätte. Letztlich sei er jedoch nur von dem einen Ziel geleitet, seinem Eid als Präsidenten, dass er die verfassungsmäßige Ordnung und die Einheit der Nation zu repräsentieren habe. Würde der Präsident den verfassungsmäßigen Weg verlassen, führte das zu Chaos und Rechtlosigkeit, was niemand will, so Áder.

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