(c) Pester Lloyd / 44 – 2010 NACHRICHTEN 04.11.2010
Private Rentenversicherer in Ungarn klagen gegen “Enteignung”
Die „Stabilitas Fonds Vereinigung“, die Interessenvertretung der privaten Rentenversicherer in Ungarn zog wegen des Gesetzes über den Einbehalt der Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung vor das Verfassungsgericht. Die privaten Versicherer fordern „die Annullierung mit rückwirkendem Effekt“ und bezeichnen das Gesetz als eine „Verletzung der Eigentumsrechte“. Auch das Angebot der Regierung für eine Rückkehr ins staatliche System halten sie für unlauteren Wettbewerb und warnen ihre Kunden davor, eine uninformierte Entscheidung zu treffen. Es sei nämlich noch gar nicht klar, was mit deren Beiträgen im Staatshaushalt genau passiert bzw. wie diese abgesichert sind. Der Gang vor das Verfassungsgericht ist in Ungarn seit kurzem nur noch ein formaler Akt, da die Regierungsparte Fidesz bereits angekündigt hat, dem eigentlich höchsten Gesetzeswächter alle Kompetenzen über budgetrelevante Gesetze zu entziehen, per Verfassungsänderung.
Der 14 monatige Einbehalt der monatlich ca. 120 Mio EUR, die ungarische Angestellte als privat investierten Teil ihrer Rentenversicherung bezahlen (in Ungarn konnte man bisher wählen: 9% vom Bruttolohn ins staatl. System oder 1,5% ins staatliche und 8% ins private) wurde in Rekordzeit gesetzlich umgesetzt. Ankündigung, „Debatte“, Abstimmung und Ausfertigung sowie Unterschrift des Präsidenten benötigten nicht einmal zehn Tage. Gleichzeitig mit dem Zwangseinzug der Gelder, sollen die Versicherten bewegt werden, ins staatliche System zurückzukehren. Berufsanfänger müssen gleich im staatlichen System starten. Den Vorgang kann man als Zwangsverstaatlichung bzw. Enteignung der privaten Rentenversicherung bezeichnen. An anderer Stelle verriet die Regierung bereits, dass sie mit diesem Geld Budgetlöcher zu stopfen gedenkt.
Die Hintergründe:
Großvater Staat – 26.10.10
Verstaatlichung des Rentensystems in Ungarn ist fix
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