(c) Pester Lloyd / 08 – 2017 NACHRICHTEN& 20.02.2017
nbsp; 23.02.2017 Sofortabschiebungen aus Ungarn: „Schutz der Bevölkerung“, aus Österreich: „Rechtsbruch“
Seit Einfühurung des sogenannten „Einwanderungsnotstandes“ im Sommer 2015, der die ungarische Exekutive und Judikative zur Anwendung einer ganzen Reihe von Sondergesetzen, jenseits rechtsstaatlicher Prinzipien und teilweise außerhalb der Grundstandards bei Menschen- und Grundrechten befugt, werden „illegale Eindringlinge“, wie Flüchtlinge in Ungarn offiziell genannt werden, auch unter massiver Gewaltanwendung nach Serbien zurückgebracht, wenn sie in einem Korridor 8km vor der Grenze aufgefriffen werden.
Ohne Verfahren, ohne Rücksicht auf internationale Abkommen, ohne Rücksicht auf das Nachbarland oder das individuelle Schicksal der Betroffenen. Mit einer weiteren Gesetzesverschärfung ist das bald bei Aufgriffen im ganzen Land möglich, die Internierungen an der Grenze für den Rest sollen ebenfalls zur Rückkehr nach Serbien animieren, die Bedingungen dafür sind entsprechend menschenunwürdig gestaltet.
Was Ungarn also regelmäßig praktiziert – man geht derzeit von rund 150 Rückschiebungen pro Tag aus – und als legitim „zum Schutz vor Überfremdung“ rechtfertigt, dürfen andere Länder, aus Sicht der Budapester Regierung noch lange nicht. Der oberste „Grenzjäger“ Ungarns, László Balázs, beklagte sich am Montag im Staatsfernsehen darüber, dass Österreich in den letzten Tagen 58 Flüchtlinge „illegal nach Ungarn abgeschoben“ habe. Aber: „Gemäß den Schengen-Regeln können derartige Abschiebungen nur in Absprache mit den ungarischen Behörden erfolgen“.
Österreich wies die Darstellung zurück. Die Beamten hätten die Flüchtlinge nur zurückgewiesen; eine Vorgehensweise, die im Grenzbereich legal sei. Die Behörden sind laut aktueller Gesetzlage ermächtigt, Fremde innerhalb eines zehn Kilometer weiten Radius rund um die Grenzübergangsstelle an einer nicht rechtmäßigen Einreise zu hindern. Das hat laut Polizeiangaben nichts mit einer Abschiebung zu tun. – Das es sich bei der österreichischen Maßnahme um eine “Rache” dafür handelt, dass Ungarn gezielt Aufgegriffene dazu animiert, nach Westen weiter zu ziehen, wird nur unter der Hand gesagt.
Immerhin hat der ungarische Grenzschutzgeneral damit eingeräumt, dass Ungarn permanent EU-Recht bricht. Österreich schließt sich diesem rechtswidrigen Verhalten an.
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