(c) Pester Lloyd / 45 – 2009 POLITIK 06.11.2009
Staatsbürgerschaftsgesetz für ethnische Ungarn vorerst vom Tisch
Das von den Oppositionsparteien eingebrachte Gesetz zur Erleichterung der doppelten Staatsbürgerschaft von ethnischen Ungarn außerhalb des Landes, ist vorerst vom Tisch. Der nationalkonservative Fidesz und das gemäßigt konservative MDF wollten die Bedingungen der Sozialisten nicht akzeptieren. Ein Fidesz-Sprecher sagte: „die MSZP spielt auf Zeit.“ Man werde einen neuen Versuch starten, wenn man im nächsten Jahr die Mehrheit im Parlament habe. Abgeordnete der gemäßigt Konservativen des MDF sowie des nationalkonservativen Fidesz reichten einen Gesetzesentwurf ein, der die Erlangung der ungarischen Staatsbürgerschaft für ethnische Ungarn aus Rumänien, der Slowakei, Serbien und der Ukraine nicht mehr davon abhängig macht, ob und wie lange diese ihren festen Wohnsitz in Ungarn haben.
Mit zwei Einschränkungen hätten auch die Sozialisten diesem Vorschlag zugestimmt: das Wahlrecht sollten nur Ungarn mit Wohnsitz in Ungarn erhalten und Anspruch auf Sozialleistungen sollten nur diejenigen haben, die in Ungarn steuerlich veranlagt sind. Sowohl die politisch motivierten Vorstellungen über die vereinfachte Staatsbürgerschaft als auch die Bedingungen der Sozialisten dazu, widersprechen allerdings massiv europäischen Grundrechten auf Gleichbehandlung und sind damit – zumindest für den Zuständigkeitsbereich der EU – praktisch nicht haltbar bzw. nicht relevant, betreffen also in erster Linie die Ungarn in der serbischen Vojvodina und die Karpatoungarn der heutigen Ukraine. Der Fidesz war bereits vor zwei Jahren mit einer entsprechenden Volksabstimmung zum Thema an der zu geringen Beteiligung gescheitert.
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