(c) Pester Lloyd / 49 – 2012 NACHRICHTEN 06.12.2012
Mit dramatischen Zahlen hat der Staatssekretär für Steuerfragen, Ádám Balog die Dimensionen der Schwarz- oder Schattenwirtschaft an die Wand gemalt. Sie würde das Land jährlich etwa 2.000 Milliarden Forint (rund 7 Mrd. EUR) oder ca. 6,8% des BIP an Steuereinnahmen kosten. Experten sprechen indes von ganz anderen Größenordnungen und schätzen, dass die Schwarzwirtschaft jährlich Summen generiert, die rund 40% des offiziellen BIP betragen. Jedenfalls kündigen sich aus den Ausführungen des Staatssekretärs neue Gesetze an: Grundübel ist nämlich der Umstand, dass 1,2 Millionen, mithin fast ein Drittel, aller Arbeitnehmer in Ungarn nur zum Minimallohn oder darunter (also Minimallohn auf Teilzeitbasis) angemeldet sind. Selbst die Regierung weiß, dass man davon nicht leben kann, weshalb die Zahlung eines schwarzen Extras nicht nur ein offenes Geheimnis, sondern wirtschaftliche Realtität ist. Wie genau man dagegen wirksam vorgehen will, ohne massenhafte Entlassungen und einen Totalrückzug in die Schwarzwirtschaft zu risikieren, ist noch unklar. Den Weg, Arbeitende und Unternehmer durch ein gerechtes und erträgliches Steuersystem sowie eine verlässliche Wirtschaftspolitik materiell zu entlasten und damit für die Legalität zu motivieren, hat man sich ja durch seine Klientelpolitik (Flat tax) und das aus den daraus resultierenden Verlusten folgende panische Löcherstopfen selbst verstellt.
Hinsichtlich des Problems der „Off-Shore-Ritter“ musste man feststellen, dass die angebotene Amnestie für pretaxal auswärtig veranlagtes (auf Deutsch: hinterzogenes) Vermögen, nicht so viele Fans fand, wie erhofft, überlegt man nun, so wie Österreich bzw. Deutschland ein Steuerabkommen mit der Schweiz, dem Hauptnutznießer für den kriminellen Akt der Steuerhinterziehung in Europa, zu schließen. Angeblich gibt es bereits konkrete Verhandlungen zwischen der ungarischen und der schweizerischen offiziellen Seite. Das Finanzministerium erwartet sich aus einem solchen Abkommen einige Hundert Millionen Euro zusätzlich, durch eine Art Abgeltungssteuer, die den kriminellen Akt mit einer Art Steuer-Flat-Tax aufhebt, nicht aber die Steuerflucht als solche, denn nach den Erlösen aus den ins Ausland verbrachten Summen fragt dann niemand mehr.
Der Bundesrat in Deutschland hat ein ähnlich angelegtes Abkommen mit der Schweiz gestoppt. Die sozialdemokratisch geführten Länder mochten nicht akzeptieren, dass Steuerflüchtlinge, mithin Verbrecher, sich durch eine Pauschale ihrer Verantwortung entziehen können. red.
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