(c) Pester Lloyd / 26 – 2013 NACHRICHTEN 26.06.2013
Ungarn muss sich auf ein weiteres Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg einstellen. Die EU-Kommission hat den Gang dahin beschlossen, weil Ungarn den Forderungen nach einer Liberalisierung der Marktbedingungen für sein Gutschein-Programm (Érzsébet-Programm) nicht nachkam. Die Gutscheine sind steuerbegünstigte Lohnzusatzleistungen, die von der Nutzung von Kantinen über den Bezug von Lebensmitteln bis hin zu Urlauben reichen und in vielen Fällen einen wichtigen Anteil am sonst meist niedrigen Lohn ausmachen. Die Kommission sieht in der Schaffung eines Quasi-Monopols seit Anfang 2012 auf diesem Gebiet einen Verstoß gegen die Binnenmarktregeln und verlangt die Marktöffnung für andere Anbieter zu fairen Bedingungen. Drei französische Anbieter, Edenred, Le Cheque Dejeuner und Sodexo hatten sich bei der EU beschwert, weil der staatliche Anbieter, also das Erzsébet-Programm (inkl. Széchenyi Card, SzÉP), Steuerbegünstigungen erhalte, die ihnen verwehrt bleiben und den Unternehmen die Geschäftsgrundlage entziehe.
Die Regierungspartei ließ sich nicht auf die regulativen Argumente und die Verpflichtung des Landes ein, sich in seinen Gesetzen an EU-Regeln zu halten, sondern stellt das Vorgehen der EU als „unsozial“ dar. Das Erzsébet-Voucher-Programm, so Fidesz-Sprecher Zsigó, sei das „erfolgreichste Sozialprogramm Europas“ und hat bisher 260.000 Menschen geholfen, darunter 100.000 Kindern einen Urlaub ermöglicht, den sie sich sonst nicht leisten könnten. Die EU stelle diese Errungenschaft nun zur Disposition. Ungarn nehme hier lediglich „öffentliche Interessen“ wahr, die ohne die Protektion des Staates nicht befriedigt werden könnten. Nicht nur bei der EU, auch im Inland gibt es Kritik, u.a. bei der Auftragsvergabe für Leistungen aus den genannten Programmen. Mehr zum Thema in: “ Kraft durch Gutschein ”.
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