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Verfassungsgericht in Ungarn weist Kirchengesetz als „politisch“ zurück

(c) Pester Lloyd / 09 – 2013 NACHRICHTEN 27.02.2013

Ungarns Verfassungsgericht hat per Urteil vom Dienstag einige Bestimmungen des neuen Kirchengesetzes kassiert. Die Richter erklärten für verfassungswidrig, dass allein die Parlamentsmehrheit entscheidet, ob einer Glaubensgemeinschaft der Status einer anerkannten Kirche zuteil wird. Die Richter beanstandeten am Dienstag das Fehlen von normativen Kriterien, Fristvorgaben und Berufungsmöglichkeiten, was zu "politischen Entscheidungen" führen könne. Die diesbezüglichen Bestimmungen hoben sie mit sofortiger Wirkung auf, sprachen dabei aber dem Parlament nicht grundsätzlich das Recht ab, Kriterien für eine solche Einstufung zu erstellen und einzusetzen

Das neue Kirchengesetz wurde Ende 2011 eingeführt und im In- und Ausland mehrfach kritisiert, wobei die Vorwürfe von der Kritik am willkürlichen, intransparenten Verfahren über die Bevorzugung “historischer” Kirchen, vor allem jener, denen die Regierungsparteien verpflichtet sind, bis hin zur Einschränkung der Religionsfreiheit reichen. Aus säkularer Sicht könnte man zudem beanstanden, dass Kirchen – übrigens in ganz Europa – überhaupt eine Sonderstellung gegenüber anderen Interessensvereinen gewährt wird. Bislang erhielten 32 Glaubensgemeinschaften – darunter alle großen Konfessionen – den Status einer anerkannten Kirche, darunter gibt es zwei weitere „Stufen“ über eine Glaubensgemeinschaft bis hin zu einem reinen Verein, mit entsprechend abgestuften steuerlichen Privilegien und Förderchancen. Rund 70 Antragsteller bekamen abschlägige Bescheide .

Wie mit dem Urteil des VfG umgegangen werden wird, dürfte durch die Reaktion zu früheren Urteilen weitgehend klar sein.

Einfalt und Dreifaltigkeit: Ungarns neuer Kniefall vor dem Klerus http://www.pesterlloyd.net/2011_23/23kirchengesetz/23kirchengesetz.html

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