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Wahlgesetz in Ungarn: Parlament vorgeführt, Verfassungsgericht ausgeschaltet

(c) Pester Lloyd / 44 – 2012 NACHRICHTEN 31.10.2012

Die Regierungsmehrheit in Budapest hat am Dienstag im Eilverfahren 227-Änderungspunkte auf 60 Seiten zum neuen Wahlgesetz durch das Parlament gepeitscht. Zentraler Streitpunkt darin ist die Aufnahme der Wählerregistrierung in die Verfassung, womit eine womöglich abschlägig verlaufene Prüfung des Gesetzes durch das Verfassungsgericht unterbunden wurde, ein im heutigen Ungarn gängiges Verfahren, um rechtsstaatliche Kontrollinstanzen kalt zu stellen

Protest der LMP-Opposition im ungarischen Parlament. Wahlzettel sind nach dem neuen Gesetz nicht viel mehr wert als Konfetti, nur noch Zubehör zur großen Fidesz-Party… Das Verfassungsgericht kann nun höchstens noch auf Kollisionen mit anderen Verfassungsartikeln hinweisen, das Gesetz, da Teil der Verfassung, aber selbst nicht mehr kippen. Nicht so ganz nebenbei wurde auch beschlossen, „Vereinigungen“ das Antreten zu Wahlen zu untersagen. Damit ist z.B. das Aufstellen einer gemeinsamen Liste mehrerer Parteien nicht mehr möglich. Die Regierungspartei möchte so ganz offensichtlich ein denkbares Oppositionsbündnis erschweren , das so nun nur durch Gründung einer gemeinsamen Partei – und sei dies auch nur zum Zwecke der Walhteilnahme – möglich wird.

Die Opposition kritisierte nicht nur wieder das Registrierungsgesetz selbst, sondern auch die “fidesz-typische Gangart”: die Änderungsvorlagen erreichten die Abgeordneten des zuständigen Ausschusses genau mit Beginn der Sitzung, so dass keinerlei Vorbereitungszeit gegeben war. Auch diese kurzen Fristen wurden erst durch von der Regierungsfraktion vorgenommene Änderungen an der Geschäftsordnung möglich und degradieren das Parlament zu einem reinen Abstimmungsautomaten für Premier Orbán. Pro und Contra zur verbindlichen Wählerregistrierung Alles rund ums neue Wahlgesetz: Wahlmodi, Verkleinerung Parlament, neue Wahlbezirke, Auslandswahlrecht etc.

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