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Was passiert, wenn was passiert? Österreich kritisiert Umweltverträglichkeitsprüfung für AKW-Ausbau in Ungarn

(c) Pester Lloyd / 24 – 2015 WIRTSCHAFT 12.06.2015

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Ungarn hat – neben anderen Ländern – auch Österreich gemäß internationaler Übereinkommen die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) für den Ausbau des AKW Paks übermittelt. Die Reaktion aus Wien legt nahe, dass dasDokument nicht nur fehlerhaft ist, sondern Ungarn einer Reihe wichtiger Fragen ausweicht oder bewußt nicht beantwortet, weil die Antworten unbefriedigend wären.

Greenpeace-Protest gegen den Ausbau von Paks. Der Widerstand in der Bevölkerung ist gleich Null.

Die Studie beruht auf Artikel 3 des UN/ECE Übereinkommens, der Espoo-Konvention sowie Art. 7 UVP-Richtlinie 2011/92/EU. Daraufhin legte das Umweltministerium in Wien eine Fachstellungnahme vor, die als Grundlage für „eine weitere Behandlung im Rahmen bilateraler Konsultationen“ für die österreichische Regierung dient. Es bleibt offen, ob Österreich bei einer ausbleibenden Klärung auch den internationalen Rechtsweg gegen das Paks II-Projekt einschlagen wird. Immerhin könnten die Einsprüche der EU bei ihren eigenen Prüfungsverfahren weitere Anhaltspunkte liefern.

Die Hauptkritikpunkte des Bundesminsiteriums für Umwelt in Wien sind:

„Es werden in der UVS keine Alternativen zum Paks II Entwicklungsprojekt vorgestellt, weder in Hinblick auf alternative Reaktortypen, noch in Hinblick auf nicht-nukleare Alternativen. Die ungarische Regierung hat bereits ein Abkommen mit der Regierung der Russischen Föderation für den Bau von zwei WWER-1200-Einheiten in Paks unterzeichnet. Es gibt keinen Hinweis auf die Gründe für diese Wahl, wie dies in der UVP-Richtlinie (Artikel 5 Absatz 3 (d)) gefordert wird.“

„Der Projektentwickler behauptet, dass die gewählte Technologie den Anforderungen eines Generation 3+ state-of-the-art-KKW-Designs entspricht. Doch eines der besonderen Sicherheitsmerkmale der ausgewählten Einheiten (nämlich die Notfallwärmeabfuhr-Sprühbecken) scheint nicht in Kapitel 6 der UVS enthalten zu sein.“

„Es fehlt die Angabe der Referenzanlage und deren Zertifizierung. Ebenso fehlt eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen zur Beherrschung schwerer Unfälle und zur Minderung von Unfallfolgen.“ (Dazu ist auch die Projektstudie AGNES (Schmutzige Geheimnisse II: Das ungarische Atomkraftwerk Paks und AGNES) interessant, Anm. d. Red.)

„Im Falle schwerer Unfälle, am Standort von Paks, gleichwohl diese als sehr unwahrscheinlich dargestellt werden, könnte österreichisches Staatsgebiet infolge einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Luft betroffen sein. Für die Beurteilung von möglichen Auswirkungen auf Österreich ist die Bewertung von möglichen schweren Unfällen, einschließlich eines maximalen Quellterms und der ungünstigsten Wetterbedingungen, die zu radioaktiven Fallouts auf österreichischem Gebiet führen könnten, von höchstem Interesse.“

„Aus der UVS geht nicht klar hervor, ob eine nationale Strategie und/oder ein Programm für die Behandlung von radioaktiven Abfällen (RA) und abgebrannten Brennelementen (AB) in Ungarn besteht, wie sie in der Richtlinie 2011/70/EURATOM über die Errichtung eines Gemeinschaftsrahmens für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle gefordert wird. Es fehlen Angaben, wer nach den ungarischen Rechtsvorschriften hauptverantwortlich für die sichere Entsorgung von RA und AB ist. Weiteres fehlen Angaben zur geschätzten Gesamtmengen von RA und AB auf dem Gelände, wenn alle Einheiten in Betrieb sind, bzw. zu den bereits auf dem Gelände des KKW Paks vorhandenen Mengen. Unfälle, die die Abfallbehandlungsanlagen von RA und insbesondere AB am Standort Paks II betreffen, sollten auch bewertet und deren Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt werden.“

Die eingelangten Stellungnahmen wurden an Ungarn weitergeleitet.

Alles weitere zum Projekt Paks 2 in diesem Beitrag und den darin befindlichen Links red.

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