THEMA: WAHLEN UNGARN 2014

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(c) Pester Lloyd / 18 - 2014   WIRTSCHAFT 29.04.2014

 

40.000 Hektar Agrarland kommen 2014 in Ungarn noch unter den Hammer, "Enteignungen" inklusive

Die zentrale Verwaltungsbehörde für staatliches Landeigentum, der "Nationale Bodenfonds", NFA, hat für 2014 Ausschreibungen über die Verpachtung von weiteren 40.000 Hektar angekündigt. Dabei soll es einige Anpassungen gegenüber der ersten Ausschreibungsrunde (65.000 Hektar seit 2012) geben. Demnach werden diesmal auch Fischzuchtgebiete vergeben, es wird auch "Kurzpacht"-Verträge geben und die Liste der genehmigten Anbaukulturen wird erweitert. Gleichzeitig werde, so die Ankündigung des NFA, das Amt von seinem "Vorkaufsrecht im Falle von Spekulationsverdacht" Gebrauch machen, soll heißen: mutmaßen die ab Mai eingesetzten "Bodenkomitees" Taschenverträge und wird dieser Verdacht von einer ministeriellen Kommission und einem Staatsanwalt (nicht einem Richter!) bestätigt, kann enteignet werden.

So illustriert das regierungsnahe Blatt “Magyar Hírlap” das neue Bodengesetz. Eine Parteifahne wäre passender...

 

Die Landverpachtungen unter den neuen Gesetzen im Rahmen des Programms "Das Land den Bauern" stellt eine der zentralen Umverteilungsmechanismen der Fidesz-Regierung zu Gunsten ihrer Klientel und ihrer Günstlinge dar. Fidesz-Funktionäre, darunter, neben lokalen Platzhirschen auch Minister, Staatssekretäre, auch die Familie des Ministerpräsidenten und dessen unmittelbares Umfeld profitierten überproportional häufig von den Vergaben, häufig auf Kosten alteingesessener Bauern, die sich dann bei den neuen Herren oft um eine Unterpacht mühen müssen. Mehr zur Fidesz-Landnahme.

Einnahmen aus Pachtverträgen auf Agrarland sind in Ungarn steuerfrei, zudem locken teils üppige EU-Agrarsubventionen. Die Vergabeentscheidungen waren auch für spezialisierte NGO´s oft nicht durchschaubar, da der Bodenfonds die meisten Angaben unter Verschluss hält, Nachfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz werden mit dem Hinweis auf das "Geschäftsgeheimnis" und der Floskel, dass "alles im gesetzlichen Rahmen" stattfand, abgewiesen. Siehe den aktuellen Fall in Kishantos. Eigentlich gibt es auch eine Vergabeobergrenze von 300 Hektar pro Person / Betrieb, aber auch diese Maßgabe wurde mehrfach umgangen.

red.

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