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„Kompromiss“ zu Zwangspensionierung von Richtern in Ungarn

(c) Pester Lloyd / 04 – 2013 NACHRICHTEN 21.01.2013

Der ungarische Justizminister, Tibor Navracsics, versucht seinen "Kompromiss" hinsichtlich der Zwangspensionierung von Richtern als eine Lösung im Sinne der europäischen Regularien darzustellen. Der EuGh hatte, nach einem ähnlich lautenden Urteil des ungarischen Verfassungsgerichtes , die verbindliche Pensionierung von Richtern mit Erreichen des 62. Lebensjahres (zuvor 70) als nicht hinnehmabren Eingriff in die Unabhängigkeit der Gerichte und in den Besitzstand der Richter für nicht EU-konform erklärt . Durch die so notwendig gewordene massenhafte Neubesetzung (durch eine mit Fidesz-Leuten geführte Richterkammer), wäre eine parteipolitische Einverleibung des Justizsystems praktisch auf einen Schlag möglich gewesen

Die ungarische Regierung stand und steht hingegen auf dem Standpunkt, dass die Richter lediglich an der allgemeinen Pensionsreform im öffentlichen Dienst teilnehmen. Aufgrund der Urteile wurde die Zwangspensionierung zunächst aufgehoben, Arbeitsgerichte fällten die notwendigen Folgeurteile , damit die Richter wieder eingestellt wurden. Allerdings reagierte die Regierung mit einer Verordnung, wonach diese Richter nicht mehr als vorsitzende Richter oder in anderen Leitungspositionen tätig werden durften, sondern nur noch als „Sachbearbeiter“. Weiterhin kündigte Navracsics an, das Rentenalter nun schrittweise abzusenken, über die kommenden zehn Jahre auf 65 Jahre. Die bereits einmal entlassenen Richter, es handelt sich bisher um ca. 200 (weitere ca. 700 erreichen die Altersgrenze in diesem und im nächsten Jahr) dürfen zwischen einer „Kompensationszahlung, Rückkehr zur Arbeit (unter obiger Einschränkung, Anm.) oder dem Verbleib im stand-by (eine Art bezahlter Freistellung, Anm.)“ wählen. Navracsics will durch Gespräche mit EU-Gremien sicherstellen, dass mit dieser Regelung „alle Seiten zufrieden sein können“.

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