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Staatliches Falschspiel: EU-Gericht hält Verbot von Geldspielautomaten in Ungarn für rechtswidrig

(c) Pester Lloyd / 25 – 2015 NACHRICHTEN 15.06.2015

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Das 2012 per Eilgesetz durchgesetzte Verbot von Geldspielautomaten außerhalb staatlich lizensierter Casinos in Ungarn, verstößt gegen EU-Recht. Das stellte jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg fest und beauftragte die ungarische Gerichtsbarkeit damit, diese Fragestellung zu vertiefen und Kollisionen zu beseitigen, bevor es die EU tut.

Konkret geht es um die Frage, ob sowohl das Verbot außerhalb von Lizenzbetrieben als auch die höhere Besteuerung der genehmigten Slot-Machines wirklich dem ausgegebenen Ziel der „Prävention und Bekämpfung der Spielsucht und dem Kampf gegen organisierte Kriminalität und Steuerbetrug“ dient und damit diese tiefgreifende Einschränkung der Dienstleistungs- und Gewerbefreiheit rechtfertigt. Dabei sei zu ermitteln, ob die Beschränkungen „gerecht und systematisch“ umgesetzt werden.

Das EU-Gericht erklärt in seiner eigenen Sprache, dass es klar erkannt hat, dass der Gesetzgeber mit seinem „Spielerschutz“ nichts weiter als Protektion für einen kleinen Kreis bevorzugter Günstlinge veranstaltet. Vor allem Orbáns Freund und Filmkommissar, der Hollywood-Produzent Andrew Vajna ist einer der Profiteure des „Spielautomatenverbotes“ . Er gewann über rechtlich fragwürdige Vergaben mehrere Casino-Lizenzen. Die hohen Steuern wurden ihm – mit vielen administrativen Tricks – teilweise erlassen. Natürlich wird ein EU-Gericht solche Zusammenhänge nicht in seine Urteile schreiben, hat es ja lediglich das Verhältnis des nationalen Gesetzes zu EU-Recht zu bewerten. red.

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