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Unterschiedliche Strafen für Extremisten in Ungarn

(c) Pester Lloyd / 38 – 2009 NACHRICHTEN 18.09.2009

Unterschiedliche Strafen für Extremisten

Das Budapester Zentralgericht hat am Donnerstag sechs Teilnehmer der gewalttätigen Proteste vom Herbst 2006 zu Haftstrafen verurteilt. Ihnen wurde nachgewiesen, sich federführend an der Erstürmung und Brandstiftung des Ferensehgebäudes am Budapester Freiheitsplatz beteiligt zu haben. Die Strafen reichen von einigen Monaten bis zu 2 Jahren, sind aber noch nicht rechtskräftig.

Ebenfalls verurteilt wurde Ungarns „prominentester“ Extremist, György Budaházy. Er bezeichnet sich selbst als nationalen Aktivisten, liebt spektakuläre Auftritte am besten vor vielen Kameras und verfügt über eine große Schar Anhänger, die ihn als Märtyrer für Ungarn verehren. Das Urteil gegen ihn lautete jetzt auf ein Jahr Gefängnis, aber ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Wenn man bedenkt, dass Budaházy wegen „Vorbereitung zum Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung“ und „Vorbereitung von terroristischen Anschlägen“ auf Parlamentarier verurteilt wurde, scheint das Strafmaß mehr als milde. Wir berichteten kürzlich davon, dass die Eltern von Kindern, die die Schule schwänzten für 18 Monate hinter Gitter müssen , ohne Bewährung. Freilich, das sind Roma, Budaházy scheint dagegen selbst bei Gericht Fans zu haben oder die Beweisdecke war einfach zu dünn. Immerhin wurde er von einem anderen Gericht schon freigesprochen, die höhere Instanz kassierte das jedoch und kam zu diesem Spruch. Budaházy sass seit Juni in Untersuchungshaft.

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