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Ab 3 Kindern schuldenfrei: neue Regeln beim „Bleibezwang“ für Studenten in Ungarn

(c) Pester Lloyd / 16 – 2013 NACHRICHTEN 15.04.2013

Gebär Dich frei! N eue Regeln beim „Bleibezwang“ für Studenten in Ungarn Die regierunsseitige „Kompromisssuche“ für den arbeitsrechtlichen „Bleibezwang“ für Absolventen in Ungarn wird immer absurder. Wie kürzlich berichtet, wandelte Staatssekretär Klinghammer die umstrittenen Studienverträge in „Deklarationen“, also Willenserklärungen um, damit man die Kollision mit von der EU garantierten Grundrechten (Arbeitnehmerfreizügigkeit) umgeht, wie man im Ministerium hofft. Außerdem stellte er eine Halbierung der „Heimarbeit“ zur Abtragung der „Schuld“ der Studenten, die in Ungarn staatlich mitfinanzierte Hochschulen besuchen, in Aussicht. Wie immer vorbildlich: Familie Orbán hat fünf Kinder

Nun hat sich Klinghammers Chef, Minister für “Humanressourcen” Zoltán “Aus Versehen” -Balog den Entwurf nochmals vorgenommen und wieder alles umgekrempelt. Danach bleibt es beim „Doppelten“ der Ausbildungszeit, allerdings kann man diese Arbeitsverpflichtung im Inland nun „binnen 20 Jahren nach Studienabschluss“ abstottern, d.h. die jungen akademisch ausgebildeten Leute, die in Ungarn meist keine adäquaten Einstiegsjobs finden, können sich nun ungestraft einige Jahre im Ausland eine goldene Nase verdienen, um dann, wenn sie in die Heimat irgendwann zurückkehren sollten, ihrer patriotisch-monetären Pflicht nachzukommen.

Einen besonderen Bonus sollen Frauen erhalten, die dem Land „drei oder mehr Kinder“ gebären. Sie werden „von jeder Zahlungsverpflichtung befreit“. Die Väter dieser Kinder, sollten sie auch aus dem Akademiker-Milieu stammen, allerdings nicht, sie müssen dann also die Kinder ernähren und ihre eigenen „Schulden“ abtragen. Für die Frauen heißt es indes: gebären für die Freiheit… Balog will all das ebenfalls nicht in in einem „Vertrag“ sondern in einer „einseitigen Erklärung“ der Studierenden niedergelegt haben. Wo kein Vertrag, da auch kein Verstoß gegen Vertragsrecht. Logisch. Wie die Gebärregel jedoch bei den Gleichstellungs- und Grundrechtsexperten der EU ankommt, dürfte spannend werden. Wer sein Studium abbricht oder sich nach erfolgreichem Abschluss nicht an die 20 Jahre- bzw. 3-Kinder-Plus-Regel hält, muss sämtliche Ausbildungskosten bezahlen, zinsfrei aber der Inflation angepasst, ganz so wie die Gehälter oder?

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