(c) Pester Lloyd / 13 – 2013 NACHRICHTEN 27.03.2013
Am 30. März feiert die ungarische Regierungspartei ihren 25. Geburtstag, am 1. April werden die von ihr beschlossenen 4. Verfassungsänderungen in Kraft treten. Aus diesen Anlässen hat eine Gruppe von Bürgerrechtsaktivisten zu einer Demo vor der Fidesz-Parteizentrale in der Lendvay utca (30.3., 16.30 Uhr) aufgerufen, bis Dienstagnachmittag haben auf der zugehörigen Facebook-Seite https://www.facebook.com/events/172892309530229/ knapp 1000 Menschen ihre Teilnahme zugesagt
Die Organisatoren erinnern an den Anspruch, mit dem sich die damalige Oppositionspartei aus einer liberalen Studentenbewegung formte: damals haben sie gegen Willkür gekämpft, heute müssen wir gegen ihre Willkür und für den Rechtstaat kämpfen, heißt es in dem Aufruf. Die Interessen der Regierungsparteien stünden heute über der Verfassung, sie dominiere das ganze Land, ein Zustand, der mit dem des Regimes von vor 25 Jahren vergleichbar sei. Das könnten die ungarischen Bürger nicht zulassen, notfalls müsse man jeden Tag mit Protesten und Streiks gegen dieses System kämpfen, bis der Rechtsstaat wieder hergestellt sei. Der 30.3. soll der erste Tag des zivilen Widerstands werden, „Wir werden nicht weichen!“
Bereits kurz vor der Verabschiedung der 4. Verfassungsnovelle kam es zu einer kleineren Demo an der Parteizentrale des Fidesz, einige Demonstranten überkletterten damals den Zaun des Geländes und besetzten es symbolisch. Daraus machte die Regierungspartei eine regelrechte Staatsaffäre , behauptete gewalttätige Übergriffe und massive Sachbeschädigungen, die von der Polizei bis heute jedoch nicht bestätigt wurden, bezichtigte die Oppositionsbewegung von Ex-Premier Bajnai „dahinter zu stecken“, engagierte einen martialischen Wachdienst aus dem einschlägig bekannten Umfeld des FTC Ferencváros, bei dem auch Straftäter engagiert sind, verkündete die Gründung einer „Parteigarde“ zum „Selbstschutz“ und ließ durch die Antiterroeinheit TÉK den Präsidentenpalast für mehrere Tage abriegeln, um „Übergriffe“ zu verhindern. Die letzte Maßnahme wurde von einem Gericht als unrechtmäßiger Eingriff in die Versammlungsfreiheit erkannt. red.
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