(c) Pester Lloyd / 17 – 2015 NACHRICHTEN 21.04.2015
Die Ungarische Bankenvereinigung legt ihren Mitgliedern nahe, gegen das Entschädigungsgesetz für die Quaestor-Anleger alle juristischen Register, auf nationaler und notfalls auf europäischer Ebene zu ziehen.
Der Generalsekretär des Bankenverbandes, Levente Kovács (Foto), erklärte gestern im Rundfunk, dass er das Gesetz aus mehreren Gründen für falsch und rechtswidrig hält und schloss sich damit den Ausführungen des ehemaligen Bankenpräsidenten Felcsúti an, über die wir hier berichteten.
Das Anlassgesetz entschädige Anleger, die Anleihen erwarben, die weder vom Einlagensicherungsfonds (OBA), noch vom Investorenschutzfonds (BEVA) besichert waren. Darüber hätte der nun insolvente Anleihebegeber Quaestor die Interessenten „klar informiert“, als er sein Angebot, das vom Ertrag „weit über dem lag, was Staatsanleihen brachten“ (lies 6,25%, statt 2%) vorlegte. An dieser Stelle, also bei der Ausgabe fiktiver, sprich nicht besicherter Anleihen, hätte die Finanzaufsicht PSZÁF (bzw. die sie später übernehmende Nationalbank MNB) einschreiten müssen, was sie aber nicht tat (weil der Quaestor-Chef ein Fidesz-Günstling war).
Nun nehme das Gesetz diese Kunden unter dem Vorwand der Aufrechterhaltung des „gesellschaftlichen Friedens“ rückwirkend unter den Schutz der BEVA und verfünffacht (von 6 auf 30 Mio.) diesen noch auf Kosten aller anderen Finanzinstitute des Landes. Mit dieser Begründung könnte letztlich jeder Spekulationsverlust und jeder Betrug den gesetzlich wirtschaftenden Banken in Rechnung gestellt werden.
Das stellt einen nicht akzeptablen Eingriff in die Eigentumsrechte (und eine Diskriminierung anderer Anleger, die Verluste erlitten Buda-Cash, Hungária Értékpapír, war Kovács wohlweislich nicht erwähnte) dar, „die Verfassung wird unseren Standpunkt bestätigen.“ sagte Kovács, der damit den Gang vor das Verfassungsgericht ankündigte. Mehr zum Fall Quaestor, Buda-Cash etc.
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