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Kurie in Ungarn fällt Grundsatzurteil zu Touristen-Fishing in Nachtlokalen

(c) Pester Lloyd / 19 – 2013 NACHRICHTEN 07.05.2013

Die Kurie, Ungarns neuinsallierte, höchste Instanz in allen straf-, privat- und verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten, hat am Montag über ein altes Ärgernis vergnügungssüchtiger ausländischer Touristen in Budapest entschieden. Danach ist das Festhalten von Kunden einschlägiger Bars, bis diese die ihnen vorgelegten, maßlos überzogenen Rechnungen für ein paar Getränke, beglichen haben, als Entführung und / oder Freiheitsberaubung zu werten und entsprechend zu beurteilen

Die Kurienrichter zogen damit einen Schlussstrich über einen seit sechs Jahren anhängigen Fall gegen den Strip-Club Caligula in Buda. Dort wurde zwei holländischen Toursiten für ein paar Drinks eine Rechnung über umgerechnet 600 EUR präsentiert. Als diese nicht zahlen konnten, wurde einer im Lokal festgehalten, der andere von zwei „Sicherheitsleuten“ zu einem Bankomaten begleitet. Im Lokal zurück beschwerten sich beide über das Vorgehen und die Höhe der Rechnung und wurden zusammengeschlagen. Am nächsten Tag geschah das gleiche zwei mexikanischen und einem US-amerikanischen Touristen, sie sollten mehr als 1.000 EUR blechen, legten aber nur 300 EUR hin und wollten gehen. Zwei von ihnen wurden wiederum festgehalten, ein weiterer „begleitet“. Man zwang dann umgerechnet rund 1.700 EUR aus ihnen heraus, bis man sie gehen ließ. Die Clubmanagerin wurde zu dreieinhalb Jahren Haft, ein Helfer zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, beide beriefen, man könne ihr Verhalten nicht als Kidnapping bzw. Freiheitsberaubung einstufen. Das sah die Kurie nun anders.

Abseites solcher Extremfälle ist das „Tourist-Fishing“ z.B. auch im Umfeld der Flaniermeile Váci utca sehr beliebt und längst nicht nur auf offensichtliche Milieu-Lokale beschränkt. Immer wieder fallen ausländische, männliche Touristen auf die charmanten Plaudereien von sich z.B. als Studentinnen ausgebenden „Spaziergängerinnen“ ein. Diese lassen sich dann auf einen Drink in ein naheliegendes Lokal einladen, der dann plötzlich das Vielfache des sonst üblichen Preises beträgt. Dieser Preis ist in einigen Getränkekarten sogar ausgewiesen, freilich nicht in jenen, die man den Gästen zunächst vorlegt. Szenen wie die oben geschilderten wiederholen sich dann auch in solchen Lokalen. Die Stadt hat versucht, mit einem Antiwuchergesetz dagegen vorzugehen, teilweise mit Erfolg und auch verbunden mit einigen Schließungen, allerdings erreichen uns immer wieder Schilderungen solcher „Skandale“, die wohl andauern werden, so lange sich Touristen von ihrer hormongesteuerten Naivität übermannen lassen… red.

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