(c) Pester Lloyd / 40 – 2009 GESELLSCHAFT 30.09.2009
Neue Heirats- und Scheidungsregeln in Ungarn
Hochzeiten und Scheidungen werden in Ungarn entbürokratisiert. Ab ersten Januar 2010 treten, im Zuge der gerade parlamentarisch gebilligten Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches, entsprechende Änderungen in Kraft.
Danach entfällt zum Beispiel die bisher amtsseitig verlangte Bedenkfrist von 30 Tagen, zwischen der standesamtlichen Trauungszeremonie und der Unterschrift unter die Heiratsurkunde. Scheidungen können dann schon ausgesprochen werden, noch bevor alle finanziellen Aspekte geregelt sind, lediglich das Sorgerecht für Kinder und der Unterhalt müssen rechtlich verbindlich geregelt sein.
Es entfällt auch ein verstaubter Paragraph aus den Tiefen des 19. Jahrhunderts, in dem von der „ehelichen Treue“ als Gesetzesauftrag die Rede war. Ersetzt wird dieser an der Lebensrealität vorbeilaufende Passus durch die „Pflicht zur Kooperation“ in einer Ehe, deren Zuwiderhandlung eine nachteilige Rolle bei Scheidungsverhandlungen nach sich ziehen kann.
Grundsätzlich versucht sich das neue Gesetz daran, beiden Elternteilen das gleiche Recht für die Sorge um die Kinder zuzugestehen, auch wenn z.B. eines der Kinder aus einer früheren Beziehung stammt. Auch nach dem Entzug des Sorgerechts von einem der beiden Ehepartner, behält dieser ein Recht über „alle lebenswichtigen“ Entscheidungen das Kind betreffend, informiert zu werden. Auch die Rechte von nichtehelichen Partnerschaften werden gestärkt, so entsteht nach zehnjähriger Partnerschaft ein eheähnlicher gegenseitiger Versorgungsanspruch.
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