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Referendum soll Gewinne und Produkpalette für Fidesz-Trafikanten beschränken

(c) Pester Lloyd / 37 – 2013 WIRTSCHAFT 13.09.2013

Schall und Rauch

Die Ungarn können nun doch über das Tabakhandelsmonopol in einem bindenden Referendum befinden, entschied das Oberste Gericht, die „Kurie“, am Donnerstag und stützte so die vorherige Entscheidung der Natinonalen Wahlkommission gegen einen „privaten“ Einspruch. Allerdings sollen weder das staatliche Monopol selbst, noch die unter Fidesz-Kumpanei verschobenen Lizenzen in Frage gestellt werden, sondern nur marginale Punkte der Umsetzung.

Partieller Protest gegen flächendeckenden Betrug. Hier vor der Parteizentrale des Fidesz in Budapest. Die erste, der nun zugelassenen Fragen, wird lauten: „Sind Sie einverstanden, dass das Parlament das Gesetz in der Weise verändern soll, dass der garantierte Verkaufsgewinn auf Tabakprodukte nicht höher als 3,33 % über dem Einzelhandelspreis liegen darf?“ – Hintergrund: Obertabakonist, Staatssekretär Lázár, hatte den Trafikanten – nach dem die „Ausschreibung“ die „Richtigen“ in Position gebracht hatte – eine gesetzliche Gewinngarantie von 10% übereignet.

Zweite Frage: „Sind Sie einverstanden, dass das Parlament das Gesetz über das Tabakhandelsmonopol so ändern soll, dass in den Trafiken ausschließlich Tabakprodukte verkauft werden dürfen?“ – Hintergrund: in einer weiteren „Modifizierung“ hatte Tabakpascha Lázár hatte den Trafikanten auch Eis und Zeitungen in die Produktpalette erlaubt. Manch Händler fürchtet nun, das ein baldiges Glücksspiellos- oder Alkoholverkaufsmonopol sowie weitere „Modifikationen“ aus den Trafiken bald universelle Drogerien oder Tante Orbán-Läden machen und so die Geschäftsgrundlage von noch mehr Kleinhändlern (ABC´s) vernichten könnten.

Damit das Referendum bindende Kraft entfalten kann, müssen binnen 30 Tage 200.000 für gültig erklärte Unterschriften von Unterstützern her. Sodann muss man am Tag der Abstimmung wenigstens 25%+1 zu einer Ja-Stimme motivieren. An letzter Hürde, der Beteiligung scheiterten fast alle vorherigen Referenden, wenn diese nicht schon von der Wahlkomission wegen „unklarer Fragestellung“ (lies: politisch unbotmäßig) abgewiesen wurden. Bei der eher harmlosen Fragestellung dieser Initiative brauchen sich die Trafikanten kaum ängstigen, mehr als Schall und Rauch wird nicht entstehen. Auch das im Zusammenhang mit dem Großbetrug bei der Lizenzvergabe eingeschränkte Informationsfreiheitsgesetz stellt niemand mehr zur Debatte. Tabakhandelsskandal: Medien und NGO´s klagen gegen Korruption in Ungarn http://www.pesterlloyd.net/html/13236ngosklagen.html

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