(c) Pester Lloyd / 20 – 2017 NACHRICHTEN 15.05.2017

Zwei Resolutionen bezüglich Ungarn werden in dieser Woche im Europäischen Parlament debattiert. Sie sind Folge der EU-Konfrontationen mit Orbán Ende April zum Thema Lex CEU , Angriffe auf die Zivilgesellschaft , Kampagne gegen die EU „Stoppen wir Brüssel!“ und der anschließenden Aufkündigung der Verhandlungen mit der EU über die Schlüsselfrage der Behandlung von Flüchtlingen in Ungarn und an dessen Grenzen.
Eine der vorgelegten Resolutionen kommt von der EVP-Fraktion, die sich von Orbán vorführen ließ und fordert das parlamentarische Komitee für Freiheit, Justiz und Inneres (LIBE) dazu auf, die Diskussion über die Lex CEU und die Zivilgesellschaft fortzusetzen und, wenn nötig, also wenn die Regierung die Kritikpunkte nicht ausräumen kann, die notwendigen Schritte zu ergreifen. Das soll bedeuten, der Kommission notfalls neben einem Vertragsverletzungsverfahren auch ein Rechtsstaatsverfahren zu empfehlen, bzw. dieses einzufordern.
Die zweite Resolution geht einen deutlichen Schritt weiter. Sie ist gemeinsam initiiert von den Fraktion S&D (Sozialdemokratien), ALDE (Liberale, den Grünen und weiteren linken Gruppen und fordert die Aktivierung von Artikel 7, wegen der „ansteigenden, systematischen Bedrohung des Rechtsstaates in Ungarn“, also Verstößgen gegen die in Artikel 2 der Lissabon-Verträge niedergeschriebenen und für alle verbindlichen Grund- und Bürgerrechte.
Die Resolution, sollte sie eine Mehrheit erreichen, was allein schon zweifelhaft ist, kann indes dem hier entscheidenden Rat der Regierungschef nur die Einleitung des mehrstufigen Verfahrens empfehlen, das im äußerten Falle die Suspendierung Stimmrechte für Ungarn als Vorstufe zu einem Ausschluss aus der Gemeinschaft bedeuten würde. Auch diese Resolution fordert die Rücknahme aller Einschränkungen gegen Freiheit der Lehre und der Zivilgesellschaft durch die aktuellen Gesetze.
„Ungarn ist ein Test für die EU, um deren Fähigkeit und Willen zu prüfen, auf Bedrohungen und Verletzungen ihrer eigenen Gründungswerte durch einen Mitgliedsstaat zu reagieren.“ heißt es in dem Entwurf.
Es ist offenkundig, dass die EVP-Resolution die zweite Resolution ersetzen soll, letztlich Orbán also schützen, in dem man ihm eine Hand reicht, die ihn vor Schlimmeren bewahrt. Orbán beißt normalerweise in diese Hände, aber die EVP kannte bis dato keinen Schmerz. Wenn Orbán nur in einzelnen Punkten zu kritisieren ist, an seiner grundsätzlich proeuropäisch-demokratisch-rechtsstaatlichen Politik jedoch keine Zweifel bestehen, wie die Mehrheit der EVP-Kameraden bis heute behaupten, dürften die Konservativen auch keine Angst vor Artikel 7 haben, ja müssten dessen Exekution sogar befürworten, um ein für alle Mal mit den „linken Legenden“ aufzuräumen.
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