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Rückzieher: Verbot totalitärer Symbole in Ungarn nur bei öffentlichem Aufruhr

(c) Pester Lloyd / 13 – 2013 NACHRICHTEN 28.03.2013

Die Regierung will, anders als zuerst angekündigt, die Spezifizierung des "Verbots von Symbolen totalitärer" Systeme, das aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils notwendig geworden war, nicht durch eine erneute Verfassungsänderung vornehmen, sondern stattdessen die Formulierungen an Artikel 269b im Strafrecht anpassen. Danach sollen jedoch nicht mehr die Symbole selbst (Hakenkreuz, Pfeilkreuz, Roter Stern, Hammer und Sichel etc.) verboten werden, sondern ihre "Präsentation in der Öffentlichkeit, wenn sie geeignet ist, die öffentliche Ordnung und Ruhe zu stören" soll dann strafbar werden. Auch die "Verletzung der Würde und das Andenken an die Opfer" wird strafbewährt. Die Regierung findet, damit "die richtige Lösung" für das Problem gefunden zu haben. Die Spezifizierung soll ab Ende April wirksam werden und sowohl im alten wie dem neuen, ab 1. Juli in Kraft tretenden Strafgesetz verankert werden. Wenn die Lok ganz leise bleibt, hat sie vielleicht eine Chance

Abgesehen von der Frage, ob Verbote dieser Art überhaupt irgendeinen Nutzen bei der Zurückdrängung solcher Ideologien haben oder nicht vielmehr als Feigenblatt einer Regierung dienen, die mit menschenverachtenden Ideologen durchaus politisches Kalkül betreibt (Jobbik bzw. auch eigenen Leuten, Bayer, Kövér etc.), sind Zweifel an der Umsetzung angebracht: in der Vergangenheit wurden reihenweise Anzeigen wegen Verhetzung (Hassrede) niedergeschlagen, weil das Gesetz auf ähnliche Weise verklausuliert ist und die Richter die Maßgabe einer unmittelbaren Bedrohung der öffentlichen Ordnung nicht gegeben sahen. Den gleichen Interpretationsspielraum überlässt man mit der obigen Lösung den Gerichten nun auch beim „Zeigen“ von Symbolen der Gewaltherrschaften, wobei dann im Ermessensspielraum des Richters liegt, ob der Rote Stern an der Jacke oder das Pfeilkreuz am Ärmel die „Ruhe“ gestört haben oder nicht. Zusammen mit der freien Zuteilbarkeit von Fällen an bestimmte Richter seitens der Obersten Gerichtskammer, eröffnet das breiten Spielraum für Gesinnungsjustiz. Mehr zum Thema: Pfeilkreuze im Kopf Totes Recht und lebendige Rechte: Paragraph 269 und Ungarn – Kommentar http://www.pesterlloyd.net/html/1308pfeilkreuzeimkopf.html

Premier Orbán hatte vor wenigen Tagen noch betont, wie wichtig ihm die verfassungsmäßige Verankerung des Verbotes sei, da sich ein Land wie Ungarn mit „unserer Geschichte“ eine andere Sanktionierung „historisch nicht leisten” könne. Offenbar scheut die Regierungspartei jedoch eine weitere Verfassungsänderung, sieht sie sich doch dem Vorwurf der anlassbezogenen, inflationären Bearbeitung des Grundgesetzes ausgesetzt.

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