(c) Pester Lloyd / 42 – 2012 NACHRICHTEN 16.10.2012
Seltene Einigkeit bei stellv. Ombudsmann für Grundrechte in Ungarn Marcel Szabó (Foto) ist am vergangenen Montag mit 335 Stimmen im Parlament zum stellvertretenden Ombudsmann für Grundrechte gewählt worden. Der 42-jährige Rechtsanwalt, der an der katholischen Pázmány-Uni studiert hatte, hatte damit die einstimmige Unterstützung aller anwesenden Parlamentarier bekommen, eine absolute Ausnahme im hohen Hause. Máté Szabó, amtierender Ombudsmann und Chef des neu Benannten Stellvertreters begrüßte dieses Ergebnis. „Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es in einer Personaldebatte jemals ein so einstimmiges Ergebnis gegeben hat”, erklärte er. „Das zeigt uns, dass es auch Themen gibt, die über die Parteigrenzen hinaus verbinden.” Außerdem, so Szabó weiter, sei er erfreut, dass es keine „politischen Kämpfe” gab, die die Arbeit des stellvertretenden Ombudsmannes erschwert hätten. Denn schließlich gehe es hier um den „Schutz der Interessen zukünftiger Generationen.”
Szabó betonte, dass er darauf vertraue, dass sein neuer Stellvertreter „mit jugendlicher Energie und Offenheit” an diese Aufgaben herangehe. Der bisherige stellvertretende Ombudsmann, Sándor Fülöp war am 1. September zurückgetreten, da die Gesetzgebung „die Erfüllung seiner Aufgaben unmöglich gemacht” habe. Das Ombudswesen wurde von der Regierung in „ein neues System“ überführt, sprich in seinem Einfluss gemindert, der Ombudsmann für ethnische Minderheiten wurde u.a. gestrichen, trotz der massiven Verwerfungen im Land, die durch ihn publik wurden. Auch Máté Szabó legt sich regelmäßig mit den Regierenden an und ist ein unbequemes Korrektiv, eigentlich das letzte und auch nur informelle dieser “Republik”, u.a. bei Datenschutzfragen im Umfeld mit der sog. “Nationalen Konsultation” oder dem Kampf um Menschenwürde im Arbeitsrecht, der Gesetzgebung zu ethnischen Minderheiten , bei den Rechten von nichtehelichen Partnerschaften , einer klerikal verbogenen Familienförderung und die Rechte von Studierenden , vor allem der Bildungsreform , ja sogar bis zur Frage, ob die KfZ-Registrierung grundrechtskonform ist. E.G.
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