(c) Pester Lloyd / 09 – 2009 WIRTSCHAFT 23.02.2009
Details der Steuerreform in Ungarn
– Die Einkommenssteuer steigt ab 1. Juli 2009 von 18 auf 19% bei Einkommen bis 2,2 Mio HUF pro Jahr (bisher 1,7 Mio HUF) und von 36 auf 38% bei Einkommen über 2,2 Mio HUF. Ab Januar 2010 wird die Bemessungsgrenze von 2,2 Mio auf 3 Mio HUF angehoben. Steuerbefreiungen fallen weg.
– Die 4%ige Solidaritätssteuer für private Einkommen von über 7,446 Mio HUF und als Vorsteuerabgabe für Unternehmen entfällt.
– Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben wird ab Juli von derzeit 32 auf 27% vom Brutto gesenkt. Das Zweifache des Mindestlohns als Obergrenze entfällt, d.h. die 27% gelten als Maximum für alle Lohngruppen.
– Die Unternehmenssteuer wird ab 2010 von 16 auf 19% angehoben. Die meisten Steuerbefreiungsregelungen entfallen, u.a. die Befreiung von Zinsfoderungen bzw. -verbndlichkeiten zwischen verbundenen Unternehmen, die Abzugsfähigkeit von direkten Kosten für Forschung und Entwicklung etc.
– Die Mehrwertsteuer wird ab 1. Juli 2009 von derzeit 20% auf 23% angehoben (Regelsatz). Die bevorzugte Mehrwertsteuer bleibt bei 5%.
– Die Tabaksteuer wird ab Juli um 5-6% angehoben, die Alkoholsteuer steigt um
3%, die Steuer auf Kraftstoffe erhöht sich um 6-7%
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