(c) Pester Lloyd / 06 – 2013 NACHRICHTEN 04.02.2013
Trotz eines sehr deutlich begründeten Urteil des Ungarischen Verfassungsgerichtes , das die Kriminalisierung von Obdachlosen u.a. durch die Verhängung von Geldstrafen wegen der bloßen Präsenz au öffentlichen Plätzen verbietet, fühlt sich der Fidesz-Bezirksbürgermeister des VII. Bezirkes von Budapest berechtigt, ein Dekret zu erlassen, dass ebenjene Bestrafung wieder einführt. Seit Freitag können Strafen von bis zu 150.000 Forint (rund 500 EUR) verhängt werden für „das Wohnen auf öffentlichen Plätzen“. Wer die Strafe nicht leisten kann, wird mit Ersatzhaft bedroht.
Der Bezirk beruft sich dabei auf „asoziales Verhalten“ und „hygiensiche Bedenken“ sowie einen Gesetzespassus, der die Problematik von Regierungsebene (da vom VfG verboten) auf die Bürgermeisterebene delegierte. Der Ombudsmann für die Grundrechte, Máté Szabó, hat eine Prüfung des Vorgehens der Bezirke angekündigt, der Budapester Oberbürgermeister István Tarlós, Fidesz, kommentierte die Kritik an den Maßnahmen in der regierungsnahen „Magyar Nemzet“ mit den Worten, dass die „Bürgerrechte nicht nur für Obdachlose gelten, sondern auch für die Menschen, die die öffentlichen Plätze nutzen wollen und für die sie auch angelegt wurden…“. Tarlós gilt mit seiner „Säuberung“ von Fußgängerunterführungen in der Vorweihnachtszeit 2010 als Initiator der repressiven, kriminalisierenden Politik gegen Obdachlose, die zum den VfG-Urteil führte. Premier Orbán hat seine eigene Art, mit einem ihm missliebigen Urteil umzugehen, in dem er „das Volk“ als Waffe einsetzt, damit der Bürger Statist bleibt. Ohnehin wird das Verfassungsgericht, aufgrund einer neuen Grundsatzentscheidung , die ihm praktisch die Arbeitsgrundlage entzieht, bald kaum noch Wirkung entfalten. Selbst ein dahergelaufener Bezirksbürgermeister steht offenbar heute schon über ihm…
Kein Platz für Menschenwürde Obdachlose in Ungarn fordern Wohnraum und Konzepte
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