(c) Pester Lloyd / 07 – 2010 POLITIK 17.02.2010
Ungarisches Parlament stimmt Präsidentenveto nieder
Das ungarische Parlament hat am Montag die Inkraftsetzung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches gegen den Willen des Staatspräsidenten durchgesetzt. Im vergangenen November nahm das Parlament mit den Stimmen der Sozialisten (MSZP) und deren ehemaligen Koalitionspartnern, den Liberalen vom SZDSZ die zahlreichen Modernisierungen und Nauerungen an. Staatspräsident László Sólyom verweigerte jedoch seine Unterschrift und sandte die Gesetzesvorlage an das Parlament mit seinen Einwänden zurück, die unter anderem darin bestanden, dass die neuen Regelungen schrittweise in Kraft treten. Das Justizministerium prüfte diese, befand sie aber für nicht relevant und empfahl daher dem Parlament die erneute Abstimmung in unveränderter Form. Diese ging mit 180 gegen 166 Stimmen aus, der Präsident ist nun zur Unterschrift verpflichtet. Die Änderungen treten ab 1. Mai in Kraft, andere Passagen erst zwischen 2011 und 2015.
Das neue bürgerliche Gesetzbuch besteht aus insgesamt 1.200 Paragraphen. Aus dem Gesetz wurden nicht nur verstaubte Formulierungen und totes Recht entfernt, sondern auch solche Pragrafen, die nicht mehr mit der aktuellen Rechtsprechung übereinstimmen oder durch die Verabschiedung neuer Gesetze obsolet geworden sind, darunter z.B. auch die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Allerdings wurde das Verbot der Kindesadoption durch gleichgeschlechtliche Paare ins BGB aufgenommen. Konkreter formuliert wurden auch die Absätze über die Rechte für Menschen mit Behinderung, der Schutz der Wohnung und des Individuums. So wurde u.a. das Recht verankert, dass ein Mensch, der öffentlich wegen der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe beleidigt wurde, eine Entschuldigung fordern kann.
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