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Vorauseilende Zensur: Medien in Ungarn haften künftig für das Verhalten ihrer Leser

(c) Pester Lloyd / 22 – 2014 NACHRICHTEN 29.05.2014

Das ungarische Verfassungsgericht sah sich diese Woche veranlasst ein Zensuredikt des Obersten Gerichtes zur Verantwortlichkeit für Leserkommentare unter Online-Artikeln zu bestätigen und einen von der Vereinigung der Content Provider eingebrachte Beschwerde dagegen zu verwerfen.

Protest im ung. Parlament anlässlich der Mediengesetze… Die Kurie bestand darauf, dass die rechtliche Verantwortung für Kommentare von Lesern, die „die Grenzen der freien Meinungsäußerung“ überschreiten, bei den Betreibern der jeweiligen Webseite liegt, unabhängig davon, ob es sich um ein moderiertes oder unmoderiertes Forum handelt.

Auslösender Fall war jedoch nicht eines der neonazistischen Hetzportale, die tagtäglich gegen alle nur denkbaren Gesetze verstoßen, sondern eine zuvor abgehandelte Verleumdungsklage seitens des Staatssekretär János Lázár, Orbáns rechter Hand, der sich durch Leserkommentare in einer oppositionellen Zeitung beleidigt fühlte und den Prozess gewann. Unmittelbar nach dem Urteil veranlasste er eine entsprechende Gesetzesverschärfung.

Die Anbietervereinigung, aber auch die Bürgerrechtsgruppe TASZ stehen hingegen auf dem Standpunkt, dass jeder mündige Bürger für seine Taten selbst verantwortlich ist und es völlig ausreichend sei, dass die Provider und Publisher im Falle von strafrechtlichen Übertretungen den Strafverfolgungsbehörden die Verbindungsdaten ausliefern und die inkriminierten Texte entfernen. Alles andere sei gegen Grundrechte gerichtet.

Nach neuer Rechtsprechung können die Medien nun auch für bereits gelöschte, aber dokumentierte Kommentare belangt werden. Diese Ausdehnung der Verantwortung auf die Medienanbieter würde diese existentiell gefährden, die Folge wäre vorauseileinde Repression gegen die Presse- und Meinungsfreiheit und damit die Einschränkung eines gesellschaftlichen Diskurses, denn nun würden – aus Angst vor kostenintensiven Verfahren oder Strafen – auch Meinungen zensiert, die womöglich gar nicht rechtlich relevant sind.

Das Verfassungsgericht, das bereits fast zur Hälfte aus von Orbán besetzten Richtern besteht, folgte diesen Befürchtungen nicht, es stellt sich auf den Standpunkt, dass die Ausübung dieser Grundfreiheiten nicht durch die Haftungsausweitung auf die Medien beeinträchtigt wird. red.

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