(c) Pester Lloyd / 21 – 2012 NACHRICHTEN 24.05.2012
Das ungarische Verfassungsgericht hat am Dienstag einstimmig eine Petition abgewiesen, die einige zentrale Beschlüsse der Regierung Viktor Orbáns infrage stellt. Das Schreiben Antrag wurde von dem konservativ-liberalen Think Tank „Freedom and Reform Institute“ (FRI) eingebracht, entsprach nach Auffassung der Richter jedoch nicht den formalen und inhaltlichen Kriterien, die Voraussetzung für eine Prüfung durch das Verfassungsorgan wären. Dazu bedarf es vor allem dem Nachweis einer Beeinträchtigung durch Praragrafen des Grundgesetzes. Auch Indivdualklagen sind nicht mehr möglich
Was genau jedoch die inhaltlichen Mängel der Petition sind, darauf ging das Gericht in seiner Stellungnahme nicht näher ein. Der Antrag wurde bereits einmal zuvor aufgrund von Formalitäten abgewiesen und wurde daraufhin überarbeitet. Grundsätzlich könnte das Verfassungsgericht auch auf eigene Inititiative aktiv werden, wenn es erkennt, dass einzelne Bereiche der Verfassung sich einander widersprechen oder Grundrechten zuwiderhandeln. In der Hautpsache aber wäre es die Sache des Präsidenten zweifelhafte Gesetze wenigstens zur Prüfung beim Gericht einzureichen, was bisher noch nicht geschaf.
Nach Auffassung des FRI strebe die Fidesz-Regierung mit ihrer Gesetzgebung eine möglichst umfassende Machtfülle an, die die Partei auch längerfristig erhalten möchte. Mit Hilfe der Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament wurden in den letzten zwei Jahren unzählige neue Gesetze beschlossen, die nahezu jeden Bereich des öffentlichen Lebens beeinflussen. Erst zu Beginn des Jahres trat die neue Verfassung Ungarns in Kraft, in der viele Kritiker eine Abkehr von Demoratie und Rechtsstaat sehen ). Besonders fragwürdig sei die Gesetzgebung laut der Petition vor allem in den Bereichen Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit, sowie in einigen Punkten zur Wirtschaftsstabilität und zum Bankenwesen. Der Antrag zielt darauf ab, die beanstandeten Passagen aus den entsprechenden Gesetzen zu streichen. Eine Übersicht über die neuen Gesetze der Orbán-Regierung finden Sie hier . TA
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