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EU-Verfahren gegen Ungarn wegen Telekom- und Handelssteuer auf nächster Stufe

(c) Pester Lloyd / 47 – 2012 NACHRICHTEN 22.11.2012

Die EU-Kommission hat der ungarischen Regierung eine förmliche Aufforderung zur Gesetzesänderung übermittelt. Dabei geht es um die Sondersteuern für Handels- und Telekomunternehmen, die 2010 eingeführt wurden. Die EU hält die Steuern für diskriminierend, da sie durch die umsatzweise abgestuften Steuersätze so gestaltet sind, dass sie in erster Linie große und daher fast immer ausländische Unternehmen betreffen und einheimische – auch durch Sonderregeln – verschonen, heißt es in der Kommissionsmitteilung sinngemäß. Die "bevorzugte Behandlung" einheimischer Unternehmen ist u.a. am "Filial-Zusatz" erkennbar, der, auf persönliche Anforderung involvierter Fidesz-Politiker die CBA-Geschäfte als Einzelunternehmen verrechnet, während die "Filialen" anderer Handelsketten umsatzmäßig zusammengefasst werden und so auch unter einen höheren Steuersatz fallen

In einem gesonderten Verfahren wird die Telekomsondersteuer nochmals, als nicht zweckgebunden verwendet, angeprangert, was ebenfalls gegen Gemeinschaftsrecht verstößt.

Auch die Ausgestaltung der Gesetze für Anbieter von Cafeteria-Vouchers wird von der EU als gegen ausländische Unternehmen dieskriminierend umgesetzt bewertet.

Bei erstem Verfahren hat Ungarn jetzt zwei, bei letzterem einen Monat Zeit für eine Reaktion.

Auch die Energieversroger und die Banken zahlen eine Krisensondersteuer, für letztere wurde die eigentlich als temporär angekündigte Maßnahme nun „dauerhaft Teil des ungarischen Steuersystems.“ Die Krisensondersteuern waren jedoch nur die erste von etlichen erhöhten und immer neuen Steuern, die sich die Regierung einfallen ließ, um Budgetlöcher, die aufgrund ihrer Fehlkalkulationen und der schlechten Wirtschaftslage aufrissen, zu stopfen, darunter eine Telefonier-Steuer, eine Kabel-, Leitungs- und Rohrsteuer für Energieversorger (und wieder auch die Telekom). Sollte Ungarn die geforderten Abänderungen nicht vornehmen, kommt eine Klage vor dem EuGh als dritter und nächster Schritt in diesem Vertragsverletzungsverfahren. Sollten die Steuern darin als unrechtmäßig festgestellt werden, droht der Staatskasse eine Rückzahlung in Milliarden(EUR)höhe.

Multis als Zahlmeister Deutsche Firmen tragen höchsten Anteil an Krisensteuer in Ungarn http://www.pesterlloyd.net/2010_43/43krisensteuer/43krisensteuer.html

Deutsche Telekom beklagt sich über Krisensteuer in Ungarn http://www.pesterlloyd.net/2010_46/46telekomsteuer/46telekomsteuer.html

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