(c) Pester Lloyd / 12 – 2011 NACHRICHTEN 25.03.2011
Hebamme in Ungarn wegen illegaler Hausgeburten zu zwei Jahren verurteilt
Die ungarische Hebammen-Aktivistin Ágnes Gereb wurde vom Hauptstädtischen Gericht in Budapest zu einer Haftstrafe vn zwei Jahren verurteilt, weil sie in – zumindest – in zwei Fällen gegen das in Ungarn bestehende Verbot von Hausgeburten verstoßen hat. Bei einer dieser Geburten kam es zu medizinischen Komplikationen, die später zum Tod des Kindes führten. Die Anklage wegen fahrlässiger Tötung bzw. unterlassender Hilfeleistung wurde jedoch fallengelassen. Die jetzige Strafe bedeutet für Gereb, die sich über viele unterstützende Demonstrationen freuen konnte, zumindest einen einjährigen Gefängnisaufenthalt, bis sie auf Erlass der Reststrafe oder Umwandlung in Bewährung hoffen kann.
Ob die Anwälte in Berufung gehen, war noch nicht bekannt. Ihr Fall hat die Regierungspartei – plus sanftem Druck aus Straßburg – zu einer Gesetzesänderung bewegt, vom 1. Mai an sollen auch in Ungarn Hausgeburten möglich sein, jedoch unter strengen medizinischen und logistischen Maßgaben wie einer maximalen Entfernung zum nächsten Krankenhaus und ausschließlich durch dafür gesondert geschultes Personal. Stellt der behandelnde Arzt auch nur wenig über das normale Maß hinausgehende Risiko für Mutter oder Kind fest, bleibt die Hausgeburt untersagt. Hintergründe:
Hausgeburten in Ungarn zukünftig erlaubt – März 2011
Straßburg verurteilt Ungarn wegen Verbot von Hausgeburten – Dez 2010
Ungarische Hebammen-Aktivistin aus U-Haft in Hausarrest – Dez 2010
Demo gegen Hebammenprozess in Ungarn – Okt 2010
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