(c) Pester Lloyd / 48 – 2010 NACHRICHTEN 01.12.2010
Medienrat in Ungarn soll hohe Strafen verhängen können
Eine Erweiterung der mittlerweile 170seitigen Gesetzesvorlage zum neuen Mediengesetz in Ungarn enthält einen Passus, der die Redaktionen, vor allem aber die Medieninhaber des Landes aufschrecken lässt. Danach soll der neue Medienrat, der aufgrund seiner Zusammensetzung unter direktem Regierungseinfluss steht, ermächtigt werden, finanzielle Strafen gegen öffentlich-rechtliche wie private Medien wegen „Verstößen gegen das Mediengesetz“ zu verhängen. Auch der Bußgeldkatalog ist sogleich angegliedert. Radio- und Fernsehstationen könnten dann per „Ratsbeschluss“ mit Strafen von 50 (170.000 bis 700.000 EUR) bis 200 Millionen Forint belegt werden, Zeitungen mit bis zu 25 Mio Forint (knapp 90.000 EUR), Onlinemedien dürfen sich auf Bußgelder von bis zu 10 Mio Forint (ca. 35.000 EUR) einstellen. Auch die temporäre Schließung von Sendern und Webseiten ist in dem Entwurf angesprochen und soll dann dem Medienrat als Bestrafungsmöglichkeit obliegen.
Selbst der sonst eher leisetreterische Ungarische Journalistenverband sah sich nun zu kritischen Nachfragen gezwungen, denn immerhin könnte dieser Passus als Instrument der willkürlichen Vernichtung kritischer Medien genutzt werden. So wird gefragt, nach welchen Kriterien der Medienrat überhaupt Verstöße gegen das Mediengesetz festmachen will, immerhin sind darin so allgemeine Festlegungen getroffen wie, „die Medien haben Themen von öffentlichem Interesse“ zu berichten und weitere Gummiparagraphen, die der Willkür Tür und Tor öffnen. Die Hauptkritik liegt aber darin, dass die Judikative bei den Medien ausgeschaltet und in existentiellen Fragen von einer Regierungsbehörde ersetzt wird, was dem Standard einer Bananrepublik entspricht. Allein die Art und Weise dieser Drohung ist dazu geeignet, die Pressefreiheit wesentlich zu beschneiden.
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