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Nachspiel: Ungarische Opposition empört über Gewalt und Willkür am Nationalfeiertag

(c) Pester Lloyd / 43 – 2016 NACHRICHTEN 25.10.2016

Die gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Orbán-Anhängern und -Gegnern während des Staatsaktes des 23. Oktober auf dem Platz vor dem Parlament haben politische und juristische Nachspiele.

Oppositionsparteien und andere Beteiligte beklagen, dass ihnen der Zutritt zu einer staatlichen Feier von privaten Sicherheitsleuten verwehrt worden war, was gegen das Versammlungsgesetz verstößt. Auf verschiedenen Videos ist nicht nur zu sehen, dass hysterische Orbán-Anhänger mit Schlägen und Tritten auf die Trillerpfeifen „bewaffneten“ Gegendemonstranten los gingen, sondern dass zumindest auch ein Security handgreiflich wurde. Dabei wurden mehrere Menschen leicht verletzt, Klagen wurden angekündigt, sowohl gegen Einzelpersonen, aber auch gegen das Amt des Ministerpräsidenten, weil dieses zu einer staatlichen, mit öffentlichen Geldern finanzierten Feier, Bürgern den Zutritt verweigerte. Der Staat habe kein Recht zwischen „guten“ und „bösen“ Bürgern zu unterscheiden.

Die Security Firma, Valton, bevorzugter Auftragnehmer für Fidesz-Veransaltungen, rechtfertigt sich damit, dass man eine „Störung“ des Events verhindern wollte. Da es sich aber um eine staatliche und keine Parteiveranstaltung handelte, hätte sich eigentlich die Exekutive um die Sicherheit kümmern müssen und kein privates Unternehmen. Die Polizei erfüllte jedoch lediglich Hilfsdienste für die Sicherheitsfirma, in dem sie einen Kordon errichtete und Menschen mit Trillerpfeifen oder anderen Lautgebern den Zutritt verweigerte, also willkürlich entschied, wer Zutritt zum Event erhielt und wer nicht.

Vorfälle bei staatlichen Veranstaltungen, bei denen privaten Sicherheitskräfte hoheitliche Aufgaben übernahmen, sind auch aus der Amtszeit von Gyurcsány u.a. den Feierlichkeiten zum 15. März 2008 und 2009 bekannt und wurden damals aufs schärfste vom parlamentarischen Ombudsmann für Grundrechte verurteilt. Fidesz-Anhänger, damals in der Opposition, sahen sich in ihren „konstitutionellen Rechten eingeschränkt“.

Von Medien auf die gewalttätigen Übergriffe angesprochen, erwiderte Orbán am Montag, dass „es eine würdige Gedenkfeier“ gewesen sei, für die allen Beteiligten Dank gebühre, einschließlich der Sicherheitsfirma. In seiner Rede bezeichnete er die Protestierer als „Verkörperung des Kommunismus“, der versuche zurückzukehren, obwohl „wir ihn zum Teufel jagten“.

Bei dieser Gelegenheit verwiesen Fidesz-Politiker wieder auf die gewalttätigen Ausschreitungen und Polizeiübergriffe von 2006, unter Verantwortung der sozial-liberalen Vorgänger, die darin wiederum eine gezielte Provokation, ja einen Putschversuch von Fidesz sehen. Einige Fälle sind noch immer gerichtsanhängig. Hier mehr zu der Debatte .

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