Neue Obergrenzen für Vorstände, geringere Vergütungen und strengere Kontrolle sollen Milliarden einsparen und den Umgang mit öffentlichem Vermögen reformieren.
Budapest. Die neue ungarische Regierung hat ein umfassendes Sparprogramm für staatliche Unternehmen beschlossen und kündigt tiefgreifende Änderungen bei der Besetzung und Vergütung ihrer Führungsorgane an. Nach Angaben der Regierung sollen überdimensionierte Aufsichtsgremien verkleinert, Vergütungen reduziert und Mehrfachmandate sowie bezahlte Positionen für Regierungsmitglieder eingeschränkt werden. Ziel sei es, die Betriebskosten staatlicher Unternehmen deutlich zu senken und den Staatshaushalt zu entlasten.
In einer Regierungsmitteilung heißt es, dass Vorstände und Aufsichtsräte in den vergangenen Jahren häufig als politische Versorgungsinstrumente fungiert hätten. Sitze seien vielfach mit Politikern oder Regierungsvertretern besetzt worden, die nur begrenzte fachliche Kenntnisse für die jeweiligen Unternehmen mitgebracht hätten. Zudem hätten einzelne Personen gleichzeitig Mandate in mehreren Staatsunternehmen ausgeübt und dafür Vergütungen erhalten.
Nach Auffassung der Regierung hätten sowohl die Höhe dieser Vergütungen als auch fehlende fachliche Expertise dazu beigetragen, dass die Betriebskosten staatlicher Unternehmen weit über ein angemessenes Maß hinausgestiegen seien.
Welche Regeln gelten künftig für Vorstände und Aufsichtsräte?
Künftig sollen die Leitungsorgane staatlicher Unternehmen grundsätzlich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgröße zurückgeführt werden. Nur Unternehmen mit komplexen internationalen Geschäftsbeziehungen oder anspruchsvollen technologischen Strukturen dürfen Vorstände mit maximal fünf Mitgliedern und Aufsichtsräte mit höchstens sechs Mitgliedern behalten. Für kleinere Unternehmen gilt künftig eine Obergrenze von jeweils drei Mitgliedern.
Zusätzlich werden die Vergütungen der Gremienmitglieder reduziert. Zusammen mit der kleineren Zahl an Mandaten erwartet die Regierung daraus erhebliche Einsparungen.
Eine weitere Neuerung betrifft Regierungsmitglieder: Minister und Staatssekretäre, die einem Aufsichtsrat angehören, sollen für diese Tätigkeit künftig keine zusätzliche Vergütung mehr erhalten.
Die gesetzlichen Grundlagen für das Sparpaket werden derzeit vorbereitet. Vor der Verabschiedung soll nach Regierungsangaben noch ein öffentliches Konsultationsverfahren stattfinden.
Bereits in der vergangenen Woche hatte Ministerpräsident Péter Magyar die Eckpunkte der Reform vorgestellt. Damals kündigte er außerdem eine Gehaltsobergrenze von 3,6 Millionen Forint für Führungskräfte staatlicher Unternehmen an. Nach Einschätzung der Regierung könnten die Maßnahmen jährliche Einsparungen in Höhe mehrerer zehn Milliarden Forint ermöglichen. Auf Kritik, dass der Staat mit niedrigeren Gehältern schwerer qualifizierte Führungskräfte gewinnen könne, verwies Magyar auf den öffentlichen Dienstcharakter staatlicher Funktionen sowie auf die angespannte Haushaltslage, die seine Regierung nach eigenen Angaben von der vorherigen Orbán-Regierung übernommen habe.
Neues Amt soll missbrauchte Staatsgelder zurückholen
Parallel zu den Sparmaßnahmen ist am Mittwoch auch das Gesetz zur Einrichtung des Nationalen Amtes für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz (NVVH) in Kraft getreten. Das teilte Parlamentspräsidentin Ágnes Forsthoffer mit, die derzeit die Befugnisse des Staatspräsidenten ausübt.
Nach ihren Angaben wurde das Gesetz vor der Unterzeichnung von den Verfassungs- und Rechtsexperten des Präsidialamtes geprüft, ohne dass rechtliche Bedenken festgestellt worden seien.
Die neue Behörde soll einen zentralen Beitrag zu den Antikorruptionsmaßnahmen der Regierung leisten. Zu ihren Aufgaben gehören die Aufdeckung von Missbrauch öffentlicher Gelder, die Rückführung rechtswidrig erworbener Vermögenswerte sowie die Verhinderung vergleichbarer Fälle in der Zukunft. Angaben zu Beginn der operativen Tätigkeit oder zur personellen Besetzung der Behörde wurden zunächst nicht veröffentlicht.
Quellen: Portfolio, MTI
Photo: MTI/Róbert Hegedüs






