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Ungarn tilgt Vertreter „totalitärer Regime des 20. Jh.“

(c) Pester Lloyd / 47 – 2012 NACHRICHTEN 21.11.2012

Horthy darf bleiben: aus dem öffentlichen Raum Das Gesetz betrifft nicht nur Straßen und Plätze, die bis Ende des Jahres noch umbenannt werden, so sie den Namen eines maßgeblichen Vertreters "eines der totalitären Regime dese 20. Jahrhunderts" tragen, es betrifft auch die Namen von Unternehmen, Marken, "Medienprodukten", Organisationen. Diese müssen sich nun bis Januar 2014 einen neuen, genehmigten Namen einfallen lassen. Nach Auffassung der Regierungspartei betrifft das so gut wie alle Vertreter der Rákosi- und Kádár-Zeit sowie die Zeiten nach der Ablösung des Hitler-Paktierers Horthy durch den offenen Faschisten Szálasi. Horthy war nach offizieller Verkündigung durch Premier Orbán “sicherlich kein Diktator”, er darf also bleiben. Auf dem Foto eine kürzliche Einweihung eines solchen Denkmals. Das Gesetz ist jedoch so schwammig formuliert, dass die Interpretation, wen der Bannstrahl trifft und wen nicht, interessante Gerichtsprozesse auslösen könnte. Es müsste dazu allerdings eine rechtsverbindliche Definition her, ab wann ein Regime als totalitär zu gelten hat. Eine Che-Bar ist damit in Budapest nicht möglich, ein Nyirö-Leseklub aber durchaus

Die neofaschistische Partei Jobbik beantragte eine Gesetzesergänzung und wollte, dass alle „sowjetischen Heldendenkmäler“ gleich mit abgebaut werden. Die meisten Fidesz-Abgeordneten entzogen sich der Abstimmung darüber, die im Saal gebliebenen Abgeordneten verschiedener Fraktionen stimmten den Antrag dann nieder. Die Sowjetmahnmale sind eine bilaterale Sache mit Russland, kürzlich hatten mehrere Städte und Gemeinden ihre Entfernung beim Außenminister beantragt. Mehr . Mehr zur Horthy-Renaissance

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