(c) Pester Lloyd / 15 – 2013 NACHRICHTEN 10.04.2013
Zunächst sollte das Verbot von Roter Stern, Hammer und Sichel, Hakenkreuz und Pfeilkreuz i n die Verfassung , weil, so Premier Orbán pathetisch, sich „ein Land wie Ungarn, mit unserer Geschichte“, die Darstellung von Symbolen der „Tyranneien“ einfach „nicht leisten“ kann. Dann, etwa drei Tage danach, genügte doch die „Schärfung“ der einschlägigen Strafrechtsparagraphen 269b. Kurz danach wurde wiederum eingeschränkt, dass das Zeigen der Symbole wenigstens „Aufruhr“ hervorrufen muss, die öffentliche Ordnung also sichtbar gestört werden müsse, bevor die Sache strafbar wird. Vermutlich hatte man im Sinn, dass sonst die Polizei jedem Nazi einzeln hinterherlaufen müsse, denn das Pfeilkreuz ist in Ungarn so selten wie andernorts ein Nabelpiercing. Am Dienstag kam die nächste Aufweichung des Verbotsverfahrens, nun, so Staatssekretär Róbert Répássy, sollten „diese Symbole so lange verbannt werden“, „so lange es noch Überlende gibt, die von Anwendern dieser Symbole gefoltert wurden.“ Dabei dürften diese Symbole dann nicht auf eine „störende Art und Weise“ gezeigt werden. Dies sei sinnvoller als ein „generelles Verbot“, schließlich habe das Verfassungsgericht ja die zu generelle Anwendung eines solchen Verbotes als im Hinblick der Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht statthaft erklärt. Auch ein Europäischer Gerichtshof hatte das Verbot des Tragens des Roten Sterns als über das Ziel hinausschießend beurteilt:
Einschätzung: Dies wäre das erste Mal, dass die Regierung ein Urteil des VfG respektiert und im Sinne dieses Urteils die Gesetze anpasst, anstatt sie im eigenen Sinne so umzugestalten, dass das VfG sie nicht mehr antasten kann. Viel eher steckt hinter der immer weiter gehenden Aufweichung ein Zugeständnis an die extreme Rechte, die man als Ventil für gelenkten Volkszorn benutzt und als attraktives, weil großes und ohnehin schon auf nationalen Gehrosam „geschultes“ Wählerpotential schätzt. Für dieses Kalkül gibt es eine ganze Reihe von Belegen, von den Auftritten Kövérs in Rumänien , über den Umgang mit Fidesz-Hassprediger Bayer bis hin zur Überlassung eines Theaters an einen Nazi . Aber auch die Law-and-Order-Maßnahmen gegen Obdachlose und Roma und die “Nationenpolitik”sind eine klare Anbiederungspolitik an die extreme Rechte. Symbole der stalinistischen Diktaturen sind im politischen Leben Ungarns praktisch nicht präsent ( ab und an als gezielte Provokation benutzt ), während Nazisymbole Alltag wurden, genauso wie Naziaufmärsche, -terror und -politik.
Pfeilkreuze im Kopf Totes Recht und lebendige Rechte: Paragraph 269 und Ungarn – Kommentar
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