Fidesz boykottiert das Parlament, Präsident Tamás Sulyok stemmt sich gegen seine Ablösung und Viktor Orbán erklärt den Machtwechsel kurzerhand zum Ende der Demokratie. Der erste große Verfassungseingriff der Regierung Magyar zeigt, wie tief der politische Bruch in Ungarn tatsächlich reicht.
Budapest. Mit der Verabschiedung der 17. Verfassungsänderung hat die Regierung Péter Magyar ihren bislang weitreichendsten Eingriff in die politische Architektur des Orbán-Systems eingeleitet. Im Zentrum stehen jene institutionellen Sicherungen, mit denen Fidesz seine Macht über eine mögliche Wahlniederlage hinaus absichern wollte. Die Reaktionen der ehemaligen Regierungspartei fallen entsprechend dramatisch aus: Boykott des Parlaments, Warnungen vor dem Ende der Demokratie und ein Präsident, der sich zunehmend als letzte Bastion des alten Machtapparates präsentiert.
Dass ausgerechnet Fidesz dem Parlament fernbleibt, besitzt dabei eine gewisse historische Ironie. Sechzehn Jahre lang verfügte die Partei über komfortable Mehrheiten und machte das Parlament häufig zur bloßen Durchlaufstation politischer Entscheidungen. Oppositionelle Initiativen verschwanden regelmäßig in Ausschüssen, Verfassungsänderungen wurden im Rekordtempo verabschiedet und fundamentale Eingriffe in Justiz, Medien und öffentliche Institutionen mit der eigenen Zweidrittelmehrheit abgesichert. Nun soll ausgerechnet der parlamentarische Boykott als Verteidigung der Demokratie dienen.
Fidesz-Fraktionschef Gergely Gulyás kündigte zugleich seinen Rücktritt an. Offiziell begründet er diesen mit der geplanten Begrenzung der Mandatsdauer auf zwölf Jahre. Künftig solle die Fraktion von einem Politiker geführt werden, der auch nach 2030 noch kandidieren könne. Politisch wirkt dieser Schritt allerdings wie das Eingeständnis, dass Fidesz sich erstmals ernsthaft auf eine längere Oppositionsrolle einstellen muss.
Noch schärfer verläuft die Auseinandersetzung um Präsident Tamás Sulyok. Ministerpräsident Péter Magyar warf ihm im Parlament offen vor, seine verfassungsrechtlichen Befugnisse nicht unabhängig auszuüben, sondern weiterhin den Interessen der Fidesz zu dienen. Nach Darstellung der Regierung werde bereits an einer Eingabe an das Verfassungsgericht gearbeitet, mit der das Inkrafttreten der Verfassungsänderung verzögert werden soll. Die Vorlage, so der Vorwurf, sei innerhalb des Fidesz-Umfelds vorbereitet worden und solle später über den Präsidenten eingebracht werden.
Sulyok reagierte umgehend. Die Vorwürfe seien unwahr, unfair und dienten ausschließlich dazu, Druck auf seine unabhängige Entscheidung auszuüben. Zugleich verwies er auf seine verfassungsmäßige Kompetenz, Gesetze dem Verfassungsgericht vorzulegen.
Politisch greift diese Verteidigung jedoch zu kurz. Der Präsident muss sich zwangsläufig an seiner bisherigen Amtsführung messen lassen. Während der schrittweisen Demontage rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen unter der Orbán-Regierung blieb Sulyok nahezu durchgehend stumm. Weder die Einschränkung des Versammlungsrechts noch der Rückzug aus dem Internationalen Strafgerichtshof oder die wiederholten Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz führten zu öffentlichem Widerspruch. Dass derselbe Präsident nun ausgerechnet beim Rückbau dieser Strukturen seine verfassungsrechtliche Unabhängigkeit besonders betont, dürfte viele Ungarn kaum überzeugen.
Péter Magyar formulierte seine Kritik deshalb grundsätzlicher. Die eigentliche Quelle staatlicher Macht liege beim ungarischen Volk, erklärte der Ministerpräsident im Parlament. Kein öffentliches Amt könne sich dauerhaft über den demokratischen Willen der Wähler stellen. Die Verfassungsänderung sei deshalb nicht gegen einzelne Personen gerichtet, sondern gegen ein System, das politische Loyalität über rechtsstaatliche Prinzipien gestellt habe.
Den wohl unfreiwillig komischsten Beitrag des Tages lieferte jedoch Viktor Orbán selbst. Auf Facebook veröffentlichte der frühere Ministerpräsident ein Bild mit der Überschrift
„Democratic Hungary 1990-2026“
Demnach endet die Demokratie offenbar exakt in dem Moment, in dem Fidesz ihre Macht verliert.
Eine bemerkenswerte Definition demokratischer Ordnung. Nach sechzehn Jahren nahezu ununterbrochener Machtkonzentration, zahllosen Verfassungsänderungen, einer systematischen Besetzung unabhängiger Institutionen und einem beispiellosen Ausbau parteipolitischer Einflusszonen soll ausgerechnet der demokratische Regierungswechsel den Schlusspunkt der Demokratie markieren. Man könnte diese Geschichtsinterpretation für Satire halten, wäre sie nicht offizielle Kommunikation des ehemaligen Ministerpräsidenten.
Der eigentliche Wandel vollzieht sich deshalb nicht allein in den Gesetzestexten. Er zeigt sich ebenso deutlich in den Reaktionen derjenigen, die das alte System geschaffen haben. Fidesz muss erstmals seit anderthalb Jahrzehnten Opposition sein. Der Umgang mit dieser neuen Rolle wirkt bislang weniger souverän als vielmehr wie der Versuch, die Spielregeln der parlamentarischen Demokratie genau in jenem Moment neu zu entdecken, in dem sie erstmals auch für die eigene Partei gelten.
Quellen: MTI.hu
Photo: Gergely Gulyás kündigt den Boykott der Parlamentssitzung und seinen Rücktritt als Fidesz-Fraktionschef an. MTI/Robert Hegedüs







Es war einmal … kein König, sondern ein Präsident der Republik. Vorher war er der Präsident des Verfassungsgerichts. Und es gab einen neu gewählten Ministerpräsidenten. Dem wurde der Präsident zu unbequem. Aus Wut hat der Ministerpräsident den Präsidenten aus dem Amt gejagt.
Nein, wir schreiben nicht 2026. Der Staatspräsident hieß László Sólyom, der Ministerpräsident Viktor Orbán, das Jahr war 2010 und der Stein des Anstoßes war die Tatsache, dass der Verfassungsrechtler im Präsidialamt seinen eigenen Kopf hatte. Dabei war Präsident Sólyom einmal der Überaschungscoup Orbáns, der aus der Opposition heraus die Kandidatin der größeren Regierungspartei verhindert hat. Orbán aber hatte noch nie Widerspruch geduldet, weder vom gemeinen Wähler, noch von Präsidenten. Also wurde der 2010 nicht wiedergewählt, sondern kurzerhand durch einen willfährigen Plagiateur ersetzt – nicht Orbáns einziger Missgriff bei seinen Präsidenten. Ja, seinen Präsidenten! Denn jeder im Land hatte Orbán zu dienen und das schließt den heutigen Noch-Amtsinhaber ein.
Also auch die ungarische Geschichte wiederholt sich. Zugegeben, das Verfahren ist nicht elegant. Aber Orbán hat ja gerade erst im letzten Jahr die Absetzung des Präsidenten erschwert. Nach dem Votum des Parlaments muss heute das Verfassungsgericht auch noch zustimmen. Ein Verfassungsgericht noch mit Orbáns Mann zur Abwehr strafrechtlicher Konsequenzen seit der ersten Amtszeit seit kurzer Zeit als Gerichtspräsidenten und 14 weiteren FIDESZ-verlesenen Richtern. Aber Orbán hat eben auch dieses Gericht entmachtet, weil es am Anfang seiner Alleinherrschaft zu oft seine Gesetze „missachtet“ hat. Das macht es jetzt der neuen Zweidrittelmehrheit einfach einen Präsidenten zu entsorgen, der seine grundgesetzlich verankerte Pflicht für die Einheit der Nation einzustehen nun wirklich nicht erfüllt hat. Das kommt davon, wenn ein Regierungschef seine Verfassung und alle Staatsorgane nur auf seine Person und eine künstlich erzeugte Zweidrittelmehrheit ausrichtet. Aber welchen Wert hat eine Verhandlung vor einem Gericht, das nur einem Herrn dienen soll, der aber gerade auf dem Weg in die USA ist? Im rechtsstaatlichen Sinn keine. Die Enthauptung des Orbánstaates hat mit der Entfernung Orbáns nur begonnen, das Staatsoberhaupt zu ersetzen ist genauso geboten wie die Schaffung demokratischer Strukturen, einer unabhängigen Justiz und einer demokratischen Verfassung – wie 1989/90 unter breiter gesellschaftlicher Teilhabe.