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Ungarn kehrt zum Internationalen Strafgerichtshof zurück

Die neue Regierung stoppt Orbáns Austrittspolitik und initiert einen außenpolitischen Kurswechsel Richtung Europa.

Budapest/Den Haag. Die neue ungarische Regierung unter Ministerpräsident Péter Magyar hat den Austritt Ungarns aus dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) offiziell gestoppt. Das Büro der Vertragsstaatenversammlung des Gerichts begrüßte am Montag die Entscheidung Budapests, den Rückzug aus dem Römischen Statut sowie aus dem Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Gerichts rückgängig zu machen.

Die Erklärung markiert einen der sichtbarsten außenpolitischen Brüche mit der Ära von Viktor Orbán. Die vorige Regierung hatte im April 2025 den Austritt angekündigt, während des Budapest-Besuchs des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu, gegen den der Internationale Strafgerichtshof wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gazastreifen einen Haftbefehl erlassen hatte.

Orbán verweigerte damals demonstrativ eine Festnahme Netanyahus und bezeichnete den ICC indirekt als „politisches Gericht“. Der Austritt hätte am 2. Juni 2026 wirksam werden sollen. Ungarn wäre damit der einzige EU-Mitgliedstaat außerhalb des Gerichtshofes geworden.

Kurskorrektur nach Jahren der Isolation

Die jetzige Entscheidung besitzt sowohl juristische als auch symbolische Tragweite. Das Büro der ICC-Vertragsstaatenversammlung sprach von einem „essenziellen Schritt“ zur Sicherung internationaler Rechenschaftspflicht und zur Stärkung multilateraler Institutionen. Die Regierung Magyar interpretiert den Verbleib im Gerichtshof zugleich als Teil ihrer umfassenderen Strategie zur Wiederannäherung an die Europäische Union und an rechtsstaatliche Standards.

Bereits kurz nach seinem Wahlsieg am 12. April hatte Magyar angekündigt, den Austrittsprozess stoppen zu wollen. Bei seiner ersten internationalen Pressekonferenz erklärte er, Ungarn habe ein fundamentales Interesse daran, Teil jener Staaten zu bleiben, die internationales Recht und multilaterale Mechanismen mittragen. Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch hatten die angekündigte Kehrtwende ausdrücklich unterstützt und sie als ersten Test für die rechtsstaatliche Glaubwürdigkeit der neuen Regierung bezeichnet.

Die politische Bedeutung reicht dabei über Ungarn hinaus. Der Umgang europäischer Staaten mit dem Haftbefehl gegen Netanyahu hatte in den vergangenen Monaten erhebliche Divergenzen innerhalb der EU offengelegt. Mehrere Regierungen äußerten sich ausweichend zur Frage, ob sie den Haftbefehl tatsächlich vollstrecken würden. Budapest war jedoch der einzige europäische Staat, der den Austritt aus dem Gerichtshof aktiv betrieb.

Der ICC als Konfliktlinie zwischen Nationalstaat und internationaler Ordnung

Der Internationale Strafgerichtshof wurde 2002 auf Grundlage des Römischen Statuts gegründet. Seine Aufgabe besteht in der strafrechtlichen Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Angriffskriegen, sofern nationale Justizsysteme dazu nicht bereit oder nicht in der Lage sind.

Die Institution besitzt keine eigene Exekutivgewalt und ist daher vollständig auf die Kooperation ihrer Mitgliedstaaten angewiesen. Gerade deshalb galt der ungarische Austrittsplan unter Orbán als programmatischer Angriff auf die internationale Rechtsordnung und als weiterer Schritt der politischen Entfremdung Ungarns von europäischen Konsensstrukturen.

Unter Orbán hatte sich Budapest zunehmend gegen supranationale Institutionen positioniert. Konflikte mit der EU über Medienfreiheit, Justizunabhängigkeit und Korruptionsfragen prägten jahrelang das Verhältnis zwischen Brüssel und der ungarischen Regierung. Die ICC-Entscheidung galt vielen Beobachtern als Kulminationspunkt dieser Entwicklung.

Mit der jetzigen Rücknahme versucht die Regierung Magyar erkennbar, diese außenpolitische Isolation zu beenden. Magyar erklärte bereits im April zudem öffentlich, Ungarn werde seinen Verpflichtungen als ICC-Mitglied künftig nachkommen und internationale Haftbefehle respektieren.

Quellen: mti.hu, hrw.org
Photo: ICC

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